Leider können wir in diesem Forum keine Fragen aus dem Bereich der Arbeitsverwaltung beantworten.
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Die Sperre hat nichts mit Einhalten der Kündigungsfrist zu tun, sondern mit Zahlung der Abfindung!Nochmal kurz und knapp: Sie beziehen KEINE Leistungen von der Arbeitsagentur > Arbeitsagentur hat KEIN Interesse, Sie in Reha zu schicken. Das hätte sie nur, wenn Sie Leistungen beziehen würden und man nach ärztlicher Untersuchung zum Ergebnis käme, dass Sie so krank sind, dass Sie keine Arbeit annehmen können (also nicht mindestens 15 Std. pro Woche arbeiten können). Es interessiert die Agentur für Arbeit keinen Cent, was Sie jetzt machen. Ob Sie eine Reha wollen oder nicht. Deshalb wird auch von der Arbeitsagentur KEINE Aufforderung zur Reha-Antragstellung kommen. Dass Sie sich nicht arbeitslos gemeldet haben - wegen der Abfindung hätten Sie eh eine Sperrfrist gehabt - könnte sich später mal rächen. Wenn Sie dann nämlich evtl. die Anwartschaft für eine Erwerbsminderungsrente nicht mehr erfüllen. Aber Sie erkundigen sich wohl immer erst bei den entsprechenden Stellen, wenn´s zu spät ist? Ist das jetzt angekommen? ;-)Angekommen, das war deutlich. Eine Sperre bekomme ich nicht, weil ich die Kündigungsfrist eingehalten habe. Für das Antragstellen einer Erwerbsgemindertenrente habe ich insgesamt 2 Jahre Zeit. Das reicht also noch nächstes Jahr. Sie haben aber recht, ich sollte nächstes Jahr gleich bei Arbeitslosengeldbezug den Amtsarzt anfordern -> Reha -> ev. Rentenantrag. Alles zu seiner Zeit. ;-) Wenn ich die Rente aber nicht bekomme, auch nicht schlimm.
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