Hallo, Siegbert!
Wie W*lfgang ganz richtig ausführt, "verhindern" Arbeitslosigkeitszeiten (mit oder ohne Leistungsbezug) nicht den Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Zeiten können jedoch u.U. nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden. Sofern diese Wartezeit aber ohne die fraglichen Zeiten erfüllt ist, kann dennoch Anspruch auf die AR für besonders langjährig Versicherte bestehen.
Ich empfehle Ihnen, bei Ihrer DRV frühzeitig eine Rentenauskunft für die AR für besonders langjährig Versicherte zu beantragen. Dann sehen Sie, welche Zeiten wirklich auf die Wartezeit angerechnet werden und ob Ihre Rechnung mit den fehlenden beiden Monaten tatsächlich stimmt. Lassen Sie sich dann in einer Auskunfts- und Beratungsstelle unter Vorlage der Rentenauskunft ausführlich beraten.