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Experten-Antwort

Arbeitsuchend vor Rente mit 63

von Siegbert14.07.2014 | 16:32
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6 Antworten

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Ich Jg.54 bin vor 3 Jahren über Sozialplan aus dem Beruf ausgeschieden.Anschließend einJahr Qualifizierungsgesellschaft (PEAG) dann 2 Jahre Alg.I. Bin jetzt "Arbeitsuchend ohne Leistungsanspruch".Z.Zt. bekomme ich vom Exarbeitgeber eine monatliche Abfindungszahlung die sozialversicherungsfrei ist. Mir fehlen zur Rente mit 63 genau 2 Monate Pflichtbeiträge die ich jedoch noch lt. RV als freiwillige Beiträge leisten kann. Nun meine Frage: Ist es schädlich für die Rente mit 63 dass ich bei der Arbeitsagentur noch Arbeitsuchend ohne Leistungsanspruch gemeldet bin? Soll ich mich 2Jahre vor meinem Rentenbeginn mit 63+4Monate dort abmelden ?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Arbeitsuchender!

Für die Wartezeit von 45 Versicherungsjahren für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte können freiwillige Beiträge in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt werden, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeislosigkeit vorliegen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Siegbert!

Wie W*lfgang ganz richtig ausführt, "verhindern" Arbeitslosigkeitszeiten (mit oder ohne Leistungsbezug) nicht den Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Zeiten können jedoch u.U. nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden. Sofern diese Wartezeit aber ohne die fraglichen Zeiten erfüllt ist, kann dennoch Anspruch auf die AR für besonders langjährig Versicherte bestehen.

Ich empfehle Ihnen, bei Ihrer DRV frühzeitig eine Rentenauskunft für die AR für besonders langjährig Versicherte zu beantragen. Dann sehen Sie, welche Zeiten wirklich auf die Wartezeit angerechnet werden und ob Ihre Rechnung mit den fehlenden beiden Monaten tatsächlich stimmt. Lassen Sie sich dann in einer Auskunfts- und Beratungsstelle unter Vorlage der Rentenauskunft ausführlich beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Siegbertam 14.07.2014 | 16:45
Da ich erst 60 bin könnte ich noch bis 61+4Mon.freiwillige Beiträge leisten und auf mehr als 46 Beitragsjahre kommen. Jedoch weiss ich nicht wie sich mein Status "Arbeitsuchend ohne Leistungsanspr." bei der Arbeitsagentur auswirken kann .
W*lfgangam 14.07.2014 | 18:32
Hallo Siegbert, wenn Sie sich ganz sicher sind, dass es nur 2 Monate sind (und nicht ggf. andere/neue ALO-Zeiten aus früheren Jahren noch zusätzlich mitzählen würden), hauen Sie die 2 Monate als freiwillige Beiträge vor Beginn der 2-Jahres-Grenze ins Rentenkonto. Bis dahin ist das Gesetz ein paar Tage älter und man hat auch zu den letzten 2 Jahren Alo neue Erkenntnisse ...hier wohl nicht, da ja gar kein Leistungsbezug erfolgt. >Jedoch weiss ich nicht wie sich mein Status "Arbeitsuchend ohne Leistungsanspr." bei der Arbeitsagentur auswirken kann . Gar nicht, für die AfA unbedeutend, was Sie freiwillig in der DRV so treiben ;-) Gruß w.
Siegbertam 14.07.2014 | 20:29
Hallo W*lfgang, Danke für die Antwort ! Leider Habe ich etwas missverständlich vormuliert.Ich meine folgendes: "Lt. neuem Gesetz darf ja 2 Jahre vor Rentenbeginn kein Alg.I fließen. Das wäre ja bei mir auch nicht der Fall, aber kann bloßes Arbeitsuchen ohne Leistungsanspruch schon meinen Anspruch auf Rente mit 63+4Mon. gefährden ???
W*lfgangam 14.07.2014 | 21:17
Hallo Siegbert, vielleicht habe ich zu 'umständlich' formuliert 8-) Die 2 Jahre 'Arbeitslosensuche ohne Leistungen' können bein Ihnen niemals den Anspruch auf die abschlagsfreie Rente 'verhindern'. Sie müssen es einfach aus Sicht der 45 Jahre sehen, was daran noch fehlt - wenn die voll sind ..hier vor den letzten ominösen 2 Jahren, können Sie beim Arbeitsamt Samba auf dem Schreibtisch tanzen bis zur ungekürzten Rente (63 + 4), ohne dafür eine Leistung zu erhalten. Laut Ihrer Aussage sind es nur 2 lausige (freiwillige) Beiträge - die dürfen nur nicht in die letzten 2 Jahre vor abschlagsfreier Rente mit gleichzeitiger Arbeitslosigkeit fallen (nach aktueller Gesetzeslesart). Nochmal in einem Satz: die 2 Jahre Alo vorher 'verhindern' nicht die abschlagsfreie Rente, solange Sie _davor_ die 45 Jahre (hier mit 2 freiwilligen Beiträgen) zusammen haben. Gruß w. ...Andere mögen jetzt begreifen, wie nicht ganz einfach es ist, dem Ratsuchenden die Rechtslage im konkreten Einzelfall nahe zu bringen. Geduld eben ...
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