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Experten-Antwort

Arbeitsunfähig aus der Reha entlassen

von Krüger22.11.2014 | 14:04
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Hallo sehr geehrte Wissende! Zum Rehaantrag wurde ich von der KK nach §51SGB V aufgefordert, weil ich schon über ein Jahr krankgeschrieben bin. Im Abschlussgespräch (=Reha) sagte mir der Doktor 1. Das er mich weiter für arbeitsunfähig hält. 2. Sollte ich zu Hause gucken das ich eine Schmerzambulanz aufsuche und mich den Schmerzmittel die morphinhaltig sind(=Tilidin) nicht verschliessen soll. Da ist mir so richtig bewusst geworden das ich so meinem Beruf nicht mehr ausüben kann, der Alltag ist schon sehr schwer für mich zu bewältigen mit der körperlichen Einschränkung und Schmerzen. Nun meine Frage sehr geehrte Wissende: Wird dieser Rehaantrag nun automatisch als Erwerbsminderungsrentenantrag gewertet oder muss ich einen gesonderten Antrag stellen? Bin gerade eine Woche aus der Reha, bin nocht etwas durch den Wind. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Krüger,

grundsätzlich möchte ich dem Beitrag von „W’*lfgang“ zustimmen. Sie können aber selbstverständlich auch schon selbst aktiv werden, wenn Sie das möchten. Am Besten lassen Sie sich aber in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenersicherungsträgers nochmals individuell beraten, um den für Sie in Ihrer Situation sinnvollsten Weg zu finden. Hier ist man Ihnen dann ggf. auch beim Ausfüllen der notwendigen Vordrucke behilflich.

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4 Antworten

Svenam 22.11.2014 | 16:26
Hallo Frau oder Herr Krüger, Es kann zu einer sogenannten Umdeutung kommen, d.h. Ihr Rehaantrag wird als EM Antrag gewertet. Das läuft dann über die KK. Die sollte auch Auskunft darüber erteilen! Wichtig ist was in dem Entlassungsbericht steht. Je nach Einschätzung ihrer Leistungsfähigkeit : Unter 3 h , 3-6h oder über 6h kann es zu einer Vollen, halben oder gar keiner EM Rente kommen. Einen Antrag müssen sie auf jeden Fall noch selber stehen. Versuchen sie erst mal den vollständigen Rehabericht zu bekommen. Die DRV richtet sich meist nach deren Einschätzung! Alles Gute
KSCam 22.11.2014 | 16:42
Wenn Sie Rente wollen, weil Sie nicht mehr arbeiten können, stellen Sie doch den Rentenantrag. Warum abwarten bis vielleicht etwas automatisch passiert? Da arbeitsunfähig nicht zwangsläufig bedeutet, dass Sie auch erwerbsgemindert sind, kann hier keiner mehr als spekulieren. Bsp: ein städitscher Friedhofsgärtner mit kaputtem Kreuz ist sicher arbeitsunfähig wenn es um Gräber schaufeln geht. Er könnte aber vielleicht jeden Bürojob bei der Stadt bewältigen und wäre dann nicht erwerbsgemindert.
W'*lfgangam 22.11.2014 | 16:43
Hallo Krüger, kommt drauf an, was tatsächlich im Reha-Bericht steht. Da sind Ärzte dort/Reha schon mal schwatzhaft und dann ist doch nur angekreuzt '(X) kann noch 3 bis unter 6 Std', oder schlimmer gar mind. 6. Std. malochen. In diesen Fällen bekommen Sie keine Post von der DRV wg. ggf. 'Umwandlung' des Reha-Antrages in Rente. Nur bei Kreuz bei 'kann nur noch weniger als 3 Std.' wird Sie die DRV anschreiben. Warten Sie einfach die Entwicklung der nächsten Tage/Wochen ab. Rein finanziell gesehen, wird wohl weiteres Krankengeld wie auch etwaiges ALG 1 nachfolgend die günstigere Lösung sein, wie gesagt, erstmal abwarten. Gruß w.
Krügeram 22.11.2014 | 17:12
Sehr geehrte Wissende! Danke für die Antworten! Da mein rechter Arm gelähmt ist und weitere neurologische ausfälle auftreten, werde ich wohl die Erwerbsminderungsrente beantragen müssen. Mein Beruf hat mir in den 30 Jahre die ich ihn ausgeübt habe immer Spass gemacht aber man muss sozusagen "körperlich ran". Und nun brauche ich sogar hilfe beim anziehen. Ich danke für die Antworten und werde mich in das Thema EM- Rente und alles was damit zusammenhängt "schlaumachen"
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