Sie können natürlich abwarten, ob Ihre Krankenkasse oder Ihr Rentenversicherungsträger wegen eines evtl. Rentenantrages auf Sie zukommen bzw. bis Ihr Reha-befürwortender Arzt zurück ist. Aber Sie können auch selbst die Initiative ergreifen und „von sich aus“ einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen.
Ob und inwieweit Ihnen Ihr Hausarzt auf Grundlage des Reha-Entlassungsberichtes weiterhin Arbeitsunfähigkeit attestieren kann, müssten Sie mit ihm direkt klären.