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Experten-Antwort

Arbeitsunfähig aus Reha entlassen

von Annette30.04.2014 | 10:18
3259 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Bin 47 Jahre alt und wurde AU aus der Reha entlassen, da nur noch 3-6 Std. belastbar. Habe nichts gegen eine Teilerwerbsminderungsrente. Mein Reha befürwortender Arzt hat erst im Juni einen Termin für mich (Auslandsaufenthalt). Habe momentan noch andere gesundheitliche Probleme, sodass mich mein Hausarzt krankschreibt, aber das wird ja irgendwann besser. Was tun? 8 Std. Arbeiten gehen, obwohl das nur unter Einbussen meiner Gesundheit möglich ist? Ich wollte warten bis die KV oder RV zur Antragsstellung auffordert, aber die lassen sich Zeit. Und selbst wenn, dauert das ja dann auch ne Weile. Gehe ich dann arbeiten, oder kann mein Hausarzt wegen des Rehaberichtes weiter AU bescheinigen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie können natürlich abwarten, ob Ihre Krankenkasse oder Ihr Rentenversicherungsträger wegen eines evtl. Rentenantrages auf Sie zukommen bzw. bis Ihr Reha-befürwortender Arzt zurück ist. Aber Sie können auch selbst die Initiative ergreifen und „von sich aus“ einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen.

Ob und inwieweit Ihnen Ihr Hausarzt auf Grundlage des Reha-Entlassungsberichtes weiterhin Arbeitsunfähigkeit attestieren kann, müssten Sie mit ihm direkt klären.

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7 Antworten

arniam 30.04.2014 | 10:36
warum willst du warten??? stell einfach einen rentenanrtag auf erwerbsminderung und dann geht alles seinen lauf, die rv hat ja den entlassungsbericht. also auf gehts weiter au schreiben lassen und solltest du in der zeit ausgesteuert werden dann alg1 nach §145 sgb 3 stellen.
offizieller groko fanclubam 30.04.2014 | 15:49
hallo anette, genau dieses Szenario hatte i auch hinter mir : bin nach 6 wo Reha als au entlassen worden, mein ha hat mich weiter au geschrieben,habe sofort eine Woche später den rentenantrag gestellt, der tatsächlich schon nach einer !! Woche abgelehnt worden war. ich habe dann sofort einen wiederspruch über 6 seiten geschrieben, persönlich abgegeben, das war mitte Januar 2012. 6 Monate später,im juli,ich habe die drv zwischenzeitlich dann auch öfters " besucht ",kam i dann zum Gutachter,der dann letztendlich feststellte das i nicht mehr als 3 std. am tag arbeiten kann. mitte August bekam i dann die vollr rente für 3 jahre bescheinigt, wurde bereits um weitere 3 jahre verlängert. ok, also i würde sofort selber den antrag stellen, der ha kann ,und wird sie weiterhin krankschreiben.verschenken sie keine zeit !!! alles gute
Annetteam 30.04.2014 | 16:00
WOW. Danke für die prompten Antworten. Den Anstoß brauchte ich. Über den Feiertag/das Wochenende werde ich den Antrag stellen. Warum eigentlich nicht? Warum warten? Habe keine Ahnung wie das gehen soll, wenn die ablehnen. Das heißt dann doch nicht, dass ich wieder voll arbeiten kann, nur weil ich keine Teilerwerbsrente bekomme. Aber das sehen wir dann. Nochmal danke.
Annetteam 30.04.2014 | 16:00
WOW. Danke für die prompten Antworten. Den Anstoß brauchte ich. Über den Feiertag/das Wochenende werde ich den Antrag stellen. Warum eigentlich nicht? Warum warten? Habe keine Ahnung wie das gehen soll, wenn die ablehnen. Das heißt dann doch nicht, dass ich wieder voll arbeiten kann, nur weil ich keine Teilerwerbsrente bekomme. Aber das sehen wir dann. Nochmal danke.
Annetteam 30.04.2014 | 16:00
WOW. Danke für die prompten Antworten. Den Anstoß brauchte ich. Über den Feiertag/das Wochenende werde ich den Antrag stellen. Warum eigentlich nicht? Warum warten? Habe keine Ahnung wie das gehen soll, wenn die ablehnen. Das heißt dann doch nicht, dass ich wieder voll arbeiten kann, nur weil ich keine Teilerwerbsrente bekomme. Aber das sehen wir dann. Nochmal danke.
offizieller groko fanclubam 30.04.2014 | 16:37
hahaha, drei mal den button absenden gedrückt, nur die ruuuuuhe...... :-) und wenn sie eine absage bekommen, einfach wiederspruch einlegen. die Gesundheit hat immer vorrang. gruss
W*lfgangam 30.04.2014 | 21:12
Hallo Annette, finanziell gesehen: wenn Sie noch längere Zeit Anspruch auf Krankengeld haben (was möglicherweise/sicher höher als Rente + ggf. Betriebsrente ist) warten Sie erst mal in aller Ruhe ab - nichts tun! Die DRV wird Sie bei 3-unter6 Std. nicht wegen Umdeutung in Rentenantrag kontaktieren. Die KV wird Sie wahrscheinlich wieder schnellstmöglich zum MDKV schicken, um AU zu widerlegen - Ihr Hausarzt bestätigt anschließend das Gegenteil ;-) Natürlich können Sie parallel die Gunst der Stunde nutzen und die EM-Rente beantragen, ob tatsächlich Teil-EMRT dabei rauskommt, steht auf einem andern Blatt. Gruß w.
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