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arbeitsunfähig entlassen

von Molle04.07.2009 | 11:29
1163 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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wurde nach meiner psy.Reha ,,nicht arbeitsfähig,,entlassen. Mir wurde eine Langzeitreha empfozhlen, wie komme ich an Adressen oder wie geht es nun weiter?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und/oder evtl. noch besser an Ihre Krankenkasse.

Ihre Krankenkasse kann Ihnen dann Auskunft geben, ob hier (je nach Sachverhalt) die Reha zu Lasten der gesetzl. Rentenversicherung erforderlich ist oder zu Lasten der Krankenversicherung) und enstsprechende Maßnahmen einleiten bzw. Ihnen Anschriften Ihre Rentenversicherung mitteilen.

4 Antworten

Nixam 04.07.2009 | 12:05
Adressen brauchen Sie keine. Wenden Sie sich - am besten schriftlich - an Ihren RV-Träger. Unter Umständen erhalten Sie eine weitere Reha durch ihn bewilligt. Ihre Frage ist leider sehr spärlich und zu kurz gefasst. Was hat Ihnen der Psychiater in Ihrer Psychosomatischen Reha erzählt? Hat er Ihnen geraten, sich an Ihren Hausarzt zu wenden? Dann leitet der Hausarzt alles weitere für Sie in die Wege. Das können wir doch alles hier im Forum nicht wissen. Viele Grüsse nix
Corlettoam 04.07.2009 | 12:13
Normalerweise wird das doch alles noch während der laufenden Reha besprochen. Es wird doch entweder beim Abschlußgespräch alles erklärt und besprochen oder man wird an den Sozialdienst der Klinik verwiesen, wo entsprechende Adressen vorliegen ( sollten ) oder sogar Termine für die entsprechende Rehanachbehandlung bereits " eingestielt " werden. Es wird auch ausführlich erklärt wie es nach der Rehaentlassung weiter gehen könnte bzw. welche Möglichkeiten bestehen. Verstehe nicht warum man Sie so ohne jegliche Info entlassen hat. Allerdings hätten SIE natürlich auch selbst nachfragen und offene Fragen klären können ....
Chrisam 04.07.2009 | 19:22
Sie meinen sicher eine Langzeittherapie?! Adressen und Infos können Sie bei ihrer Krankenkasse erfragen.
Corlettoam 05.07.2009 | 08:23
Es wird schon eine LangzeitREHA gemeint sein. Die gibt es bei z.b. Lungenerkrankungen wie COPD, Asthma etc. und bei Abhängigkeitserkrankungen wie z.b. beim Drogen - und Alkoholentzug. Diese Langzeitrehas können bis zu 3 Jahre dauern.
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