Wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und/oder evtl. noch besser an Ihre Krankenkasse.
Ihre Krankenkasse kann Ihnen dann Auskunft geben, ob hier (je nach Sachverhalt) die Reha zu Lasten der gesetzl. Rentenversicherung erforderlich ist oder zu Lasten der Krankenversicherung) und enstsprechende Maßnahmen einleiten bzw. Ihnen Anschriften Ihre Rentenversicherung mitteilen.