Hallo Anni,
die Ärztinnen und Ärzte der Rehabilitationseinrichtung müssen sich am Ende der
Rehabilitation auch zur Frage der Arbeitsfähigkeit der/des Versicherten äußern.
Diese Einschätzung stützt sich auf das Ergebnis der mehrwöchigen Diagnostik
und Therapie in der Rehabilitationseinrichtung.
Je nach individueller Beurteilung kann die Entlassung arbeitsfähig oder arbeitsunfähig erfolgen.
Zur weiteren Beurteilung der Arbeitsfähigkeit wenden Sie sich bitte im Anschluss
an Ihre Rehabilitation an Ihren behandelnden Arzt.