Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

arbeitsunfähig in reha

von anni195511.03.2010 | 17:33
2246 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
ich bin arbeitsunfähig in Reha gekommen (15 Monate krank) und bin arbeitsfähig entlassen worden. Habe gelesen, dass dies nicht sein kann/darf. Ist das richtig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Anni,

die Ärztinnen und Ärzte der Rehabilitationseinrichtung müssen sich am Ende der

Rehabilitation auch zur Frage der Arbeitsfähigkeit der/des Versicherten äußern.

Diese Einschätzung stützt sich auf das Ergebnis der mehrwöchigen Diagnostik

und Therapie in der Rehabilitationseinrichtung.

Je nach individueller Beurteilung kann die Entlassung arbeitsfähig oder arbeitsunfähig erfolgen.

Zur weiteren Beurteilung der Arbeitsfähigkeit wenden Sie sich bitte im Anschluss

an Ihre Rehabilitation an Ihren behandelnden Arzt.

10 Antworten

Bernardam 11.03.2010 | 18:26
Hallo Anni, wenn Sie arbeitsfähig entlassen wurden, sind sie nach Ansicht der REHA-Ärzte während der REHA genesen. Sie sehen das anders. Vielleicht erläutern Sie das ein wenig genauer.
Wiesoam 11.03.2010 | 17:57
kann das nicht sein?Sinn und Zweck einer Reha ist doch eine Verbesserung des Gesundheitszustandes.Also freuen Sie sich über ihre Genesung.
docham 11.03.2010 | 17:56
...das kann schon sein. Gesund genug, um Kugelschreiber zusammenzustecken- oder als Pförtner einen Knopf drücken zu können. ;-)
anni1955am 11.03.2010 | 18:02
mir gehts um das Rechtliche. -- Aber zur Info: Ich bin dort nicht genesen. Im Gegenteil.
Realistam 11.03.2010 | 18:46
Sie waren arbeitsunfähig in Ihrem letzten Beruf und nun sind Sie arbeitsfähig auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt. Was soll denn daran so merkwürdig sein? Die meisten Patienten werden meines Wissens arbeitsfähig entlassen. Sonst könnte man sich das Geld für diese teuren Reha-Einrichtungen sparen! MfG
Lichteram 11.03.2010 | 18:25
Das haben Sie aber falsche Informationen. Natürlich können Sie aus einer Reha arbeitsfähig entlassen werden. Warum auch nicht ?? Allerdings gilt diese Arbeitsfähigkeit oder eben auch eine Arbeitsunfähigkeit nur für den Rehaentlasstag und keinen Tag länger. Deshalb sollte/muss man ja auch am Tag nach der Reha sofort zum Hausarzt/Facharzt , der dann weiter krank schreiben kann und auch wird, wenn er denn der Meinung ist, das Sie noch nicht wieder arbeitsfähig sind. Wenn nicht , haben Sie natürlich Pech gehabt und müssen wieder zur Arbeit. Der Arzt ist an das Rehaergebnis nicht gebunden und entscheidet in völlig eigener Verantwortung und eigener Einschätzung.
Lichteram 11.03.2010 | 19:08
Die Aussage, das die meisten Patienten aus einer Rehamassnahme arbeitsfähig entlassen werden ist nicht richtig ! Einige Patienten werden arbeitsfähig entlassen und andere als arbeitsunfähig.
Realistam 11.03.2010 | 19:28
Was Sie nicht sagen! Dass Einige als arbeitsunfähig und Andere als arbeitsfähig entlassen werden, ist eine sehr interessante Feststellung, auf die man erst einmal kommen muss! Können Sie eventuell auch belastbare Zahlen nennen? MfG
Useram 12.03.2010 | 06:41
Warum Zahlen nennen, Sie behaupten doch dass die meisten als arbeitsfähig entlassen werden. Sie stellen hier also eine Behauptung auf, also belegen Sie diese. Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich die Arten der Entlassungen recht im Gleichgewicht halten.
Realistam 12.03.2010 | 14:32
Ich habe überhaupt nichts BEHAUPTET, sondern ich schrieb: "meines Wissens....". Zwar ist meine Informationsquelle recht seriös, trotzdem kann auch sie sich irren. Belegen muss ich als überhaupt nichts, obwohl ich schon ein paar interessante Zahlen nennen könnte, die meine These bestätigen! MfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026