Ich wurde nach der 7. Reha in Folge, arbeitsunfähig unter 3 Stunden entlassen und höre nun nichts mehr. Was muß / soll ich tun ?
Einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen, das müssen sie so wie so, wenn die DRV den REHA Antrag umdeutet
Wer sollte sich denn melden ?
Sie müssen sich schon selber kümmern, um eine Krankschreibung, Arbeitslosenmeldung, ....was auch immer.
Oder eben einen Rentenantrag stellen, wenn Sie meinen, dass Sie nicht mehr arbeiten können.
Arbeitsunfähig bedeutet, dass Sie in absehbarer Zeit wieder arbeiten können.
Arbeitsunfähigkeit wird normalerweise nicht mit einer Stundenzahl festgestellt. Sie sollten erst mal kontrollieren, ob da tatsächlich nur "Arbeitsunfähig" stand oder ob da nicht die Erwerbsfähigkeit beurteilt wurde.
Wenn bei Ihnen tatsächlich nur Arbeitsunfähigkeit vorliegt, müssen Sie sich um entsprechende Krankschreibungen, Arzttermine ... kümmern.
Sollte jedoch eine Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden festgestellt worden sein, ist es recht wahrscheinlich, dass die DRV Ihren Reha-Antrag in einen Rentenantrag umdeutet. Sie können in diesem Fall abwarten, bis Sie von der DRV angeschrieben werden, dort bereits jetzt mal anrufen, was denn los ist oder gleich selbst einen Rentenantrag stellen. Wie Sie konkret vorgehen, müssen Sie selbst entscheiden.