Wenn Sie nach der Reha arbeitsunfähig entlassen werden, muss die AfA weiter AloGeld bezahlen bis die 6 Wochen (theoretischer Lohnfortzahlungszeitraum) um sind, danach die KK. Der RV-Träger bezahlt nicht.
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Wenn Sie nach der Reha arbeitsunfähig entlassen werden, muss die AfA weiter AloGeld bezahlen bis die 6 Wochen (theoretischer Lohnfortzahlungszeitraum) um sind, danach die KK. Der RV-Träger bezahlt nicht.
Wenn Sie eine AU-Bescheinigung ("gelber Schein") haben und die 6 Wochen sind um, zahlt die AfA nicht mehr, es sei denn Sie heben einen RT-Antrag gestellt, dann nach § 125 SGB III (wie von "Realist" bereits beschrieben).
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