Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenNach dem Recht der Krankenkassen liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht fähig ist, seine zuletzt ausgeübte oder eine ähnlich geartete Beschäftigung auszuüben. Unbeachtlich dagegen ist, ob der Versicherte noch in der Lage ist, eine sonstige Tätigkeit (z.B. Verweisungsberufe) zu verrichten.
In der Regel wird die Arbeitsunfähigkeit nur vorübergehend für den Bezug einer Entgeltfortzahlung oder kurzfristiger Lohnersatzleistungen bescheinigt.
Bei der Erwerbsminderung wird differenziert zwischen
· mindestens 6-stündiger,
· 3 bis unter 6-stündiger,
· unter 3-stündiger Leistungsfähigkeit.
Die zeitliche Leistungsfähigkeit muss unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeits-marktes verwertbar sein.
Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst jede nur denkbare Tätigkeit. Dabei kommen nur Tätigkeiten in Betracht, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind und die mit den vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeübt werden können. Tätigkeiten, für die es einen Arbeitsmarkt schlechthin nicht gibt, sind nicht in Betracht zu ziehen.
· Bei einer mindestens 6-stündigen Leistungsfähigkeit liegt keine rechtserhebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit vor.
· Bei einer 3- bis unter 6-stündigen Leistungsfähigkeit liegt teilweise Erwerbsminderung vor.
· Unter 3 Stunden Einsatzfähige sind voll erwerbsgemindert.
In der Regel ist die Erwerbsminderung nicht nur vorübergehend. Die Einschränkungen werden schon länger andauern.
Sicher können beide Sachverhalte parallel vorliegen.
Bei der anhängigen Nachprüfung soll Ihr behandelnder Arzt ein Formular "Befundbericht" beantwor-ten. Es ist das gleiche Formular, das auch beim Erstantrag genutzt wird. Die Frage ist ein Standard.
Ja.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.