Arbeitsunfähigkeit

von
uwe

Eine Frage:
Wie wird verfahren, wenn nach der Ablehnung einer EU Rente wegen Schmerzen u.a. kein Gesundheitszustand erreicht wird der eine Arbeitsaufnahme ermöglicht und die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, da kein Behandler die Feststellung der Arbeitsfähigkeit verantworten kann ??

von
Markus

Hallo uwe,

aus welchem Grund wurde die EM-Rente denn abgelehnt?

Aus medizinischen, oder aus versicherungsrechtlichen Gründen?

Falls aus medizinischen Gründen, würde ich bei beschriebenem Fall zu Widerspruch, bzw. erneuter Antragstellung raten.

Falls aus versicherungsrechtlichen Gründen abgelehnt wurde bleibt eigentlich nur noch der Gang zum Grundsicherungsamt, bzw. zur ARGE wg. ALG II (je nach Gesundheitszustand).

MfG Markus

von
uwe

Danke für die schnelle Antwort, habe es mir fast so gedacht.

Rente wurde aus med. Gründen abgelehnt, kontinuierliche Krankschreibung besteht seit 2001 und wurde nur durch ein Jahr des EU-Rentenbezuges und eine Heilanschlussbehandlung unterbrochen.
"Gelbe Scheine" liegen seit dem Ende wieder vor

Nochmals Dank für die Antwort

von
bekiss

Wenn eine Ablehnung der EM-Rente aus medizinischen Gründen erfolgte, kann dennoch Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Die Ablehnung bezieht sich auf den gesamten Arbeitsmarkt (zeitliche Leistungsfähigkeit), während die AU nur Ihre bisherige Beschäftigung beurteilt.

Experten-Antwort

Sehr geehrter Uwe,
der Träger der Rentenversicherung hat Ihr dauerhaftes Leistungsvermögen im Erwerbsleben zu beurteilen. Ihre Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ist damit nicht gleichzusetzen. Sofern Sie insbesondere nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten, mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sind, sollten Sie innerhalb der im Ablehnungsbescheid genannten Frist Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Insbesondere dann, wenn Ihr Krankengeldanspruch (78 Wochen) bereits ausgeschöpft ist. Zwar unterrichtet der Rentenversicherungsträger Ihre Krankenkasse bzgl. der Ablehnung des Rentenantrages aber auch dort empfehle ich vorzusprechen.
Mit freundlichem Gruß

von
Hanni

Sehr geehrter Herr Experte,
die Argumentation, dass Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit keinesfalls
gleichzusetzen sind, findet sich durchgängig immer wieder und das ist mit Sicherheit auch richtig so und völlig nachvollziehbar. Wie kann es dann jedoch sein, dass ein voll arbeitsfähiger Mensch mit dem
ersten Tag seiner AU ohne sachlichen Grund gleichzeitig für voll erwerbsunfähig erklärt wird? Danke im voraus für eine
nachvollziehbare Antwort.
Gruß Hanni.

Experten-Antwort

Eine abschließende Klärung dieser Thematik in einem anonymen Online Forum ist nicht möglich, zumal es bei der sozialmedizinischen Entscheidung immer auf den Einzelfall ankommt.

Es gibt aber durchaus Fälle (Herzinfarkt, Schlaganfall, schwerer Autounfall etc.) in denen ein bestimmtes Ereignis plötzlich zu einer sehr schweren Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit bzw. einer Erwerbsminderung i.S. des Rentenrechts führen kann.

Es dürfte indes unbestritten sein, dass ein Versicherter aufgrund eines Schlaganfalls (was nicht slten zur Pflegestufe II bzw. III führen kann) auch über ein aufgehobenes Restleistungsvermögen für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts verfügt.

Nachvollziehbar wird das Ganze durch eine qualitativ hochwertige und vor allem gründliche sozialmedizinische Sachverhaltsaufklärung und Beurteilung - eben dies ist bei der Prüfung einer Erwerbsminderung durch die Ärzte der Rentenversicherungsträger regelmäßig der Fall.

MfG

von
Hanni

Sehr geehrter Experte,
danke zunächst mal für die ausführliche Antwort, die auch bezogen auf die Beispiele durchaus denkbar und nachvollziehbar ist.
Nachvollziehbar wäre der der Ausgangsfrage zugrundeliegende Tatbestand auch in einem Falle, indem ein
bis dato stabiler Mensch durch ein kritisches Lebensereignis seelisch sozusagen etwas ins Trudeln kommt ????
Mir ist bewußt,dass hier keine Einzelfallbeurteilung
gegeben werden kann, es geht
bei der Frage auch um die grundlegende nicht Nachvollziehbarkeit, wenn die
ansonsten geltenden Maßstäbe
herangezogen werden. Und unter diesem Gesichtspunkt erscheint zumindest mir ein solcher Fall nicht nachvollziehbar.Eine solche Entscheidung der vollen EU im
Schlaf quasi über Nacht sollte dann doch zumindest auch nachvollziehbar gegenüber dem Betroffenen begründet werden? Oder ist das eine zu hohe Erwartung? Wie sehen Sie das?
Freundliche Grüße
Hanni

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