Ich habe auf meinen Rentenantrag hin einen Bescheid mit Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten, da der Anspruch nicht ausschließlich auf meinem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.
Meine Frage: Benötige ich während des Rentenbezuges weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen meines behandelnden Facharztes?
warum sollst du eine AU brauchen und wem dann bitte Vorlegen wenn du eine volle Erwerbsminderungsrente bekommst ? Du bist dann ja Erwerbgemindert solltest du jedoch ein wenig dazu verdienen( natürlich im erlaubten Rahmen )dann mußt du deinen Arbeitgeber eine AU bei Krankheit vorlegen
Bei der Arbeitsmarktrente müssen Sie ja der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen,von daher sollten Sie der AfA die AU zukommen lassen.
Das reicht aber monatlich,GroKo schreibt wie immer nur Mist.
Dabei reicht aber eine AU von Ihrem Hausarzt aus.
Für Ihren Rentenversicherungsträger benötigen Sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Benötige ich die AU in anderen Zusammenhängen? Bei anderen Sozialversicherungsträgern? Ein anderer Teilnehmer meinte, dass ich mich bei der Agentur fur Arbeit arbeitsunfähig melden müsste???
" Ist im Rentenbescheid vermerkt, dass die volle Rente aufgrund der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes gewährt wird, ergeben sich daraus Verpflichtungen für den Bezieher dieser Rente. Er unterliegt denselben Pflichten zur Arbeitssuche, denen auch Arbeitslose unterliegen. Auch die für Arbeitslose obligatorische Verpflichtung, auf Aufforderung Meldetermine bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter wahrzunehmen, gilt für diese Rentenbezieher. "
http://www.versicherungen-infoportal.de/arbeitsmarktrenten/
" Ist im Rentenbescheid vermerkt, dass die volle Rente aufgrund der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes gewährt wird, ergeben sich daraus Verpflichtungen für den Bezieher dieser Rente. Er unterliegt denselben Pflichten zur Arbeitssuche, denen auch Arbeitslose unterliegen. Auch die für Arbeitslose obligatorische Verpflichtung, auf Aufforderung Meldetermine bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter wahrzunehmen, gilt für diese Rentenbezieher. "
http://www.versicherungen-infoportal.de/arbeitsmarktrenten/
Im Bescheid steht nichts von verschlossenem Arbeitsmarkt. Zitat "Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht."
" Ist im Rentenbescheid vermerkt, dass die volle Rente aufgrund der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes gewährt wird, ergeben sich daraus Verpflichtungen für den Bezieher dieser Rente. Er unterliegt denselben Pflichten zur Arbeitssuche, denen auch Arbeitslose unterliegen. Auch die für Arbeitslose obligatorische Verpflichtung, auf Aufforderung Meldetermine bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter wahrzunehmen, gilt für diese Rentenbezieher. "
http://www.versicherungen-infoportal.de/arbeitsmarktrenten/
Im Bescheid steht nichts von verschlossenem Arbeitsmarkt. Zitat "Sie haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht."
Kommt doch auf das gleiche heraus.
Hallo Alice,
Sie brauchen keinesfalls eine AU-Bescheinigung fürs Arbeitsamt während EM-Rentenbezug. Sie sind sozusagen eine "Karteileiche" für das Arbeitsamt.
War ich auch die ersten 3 Jahre.
Wenn Sie einen 450 Eurojob haben und der AG LFZ für Krankheit leistet (dafür ist er sogar versichert über die Minijobzantrale), dann wäre es natürlich ratsam ihm die AU-Bescheinigung vorzulegen.
Herz1952