Einen Freund von mir wurden bei einen Arbeitsunfall die Zehen des linken Fußes abgeqeutscht,sie wurden wieder angenäht,mußten aber nach kurzer Zeit amputiert werden,weil keine Durchblutung mehr sattfand.Nun meine Frage: Hat er Anspruch auf eine Rente der BG wenn JA wie muß er Vorgehen
Er solle infach einen Antrag bei der für Ihn zuständigen BG stellen. Am besten ruft er dort an und fragt nach, was dort alles benötigt wird und bittet um Übersendung des Antragvordrucks.
Ggf. wäre auch ein Antrag beim Versorgungsamt interessant. Ggf. kann Aufgrund der Amputationein GdB (Grad der Behinderung) festgestellt werden. Es ist hier halt nur die Frage, wie hoch dieser ausfallen würde.
MfG
Karsten, der Arbeitgeber ist verpflichtet, der BG den Unfall zu melden.
Eine Kopie des von ihm an die BG ausgefüllten Formulars sollte er Ihnen auch zur Verfügung stellen.
Wann war denn der Arbeitsunfall?
Das mit dem VA stimmt auch wegen GdB. Der Arztbericht/Entlassungsberichtder Unfallklinik ist entscheidend fürs VA, wie hoch sie den GdB ansetzen
Tipp:
www.uwendler.de/ahp
Gruss kati
Grundsätzlich muss man bei der BG keinen Antrag auf eine Rente stellen, da die BG den Anspruch von Amts wegen prüfen wird.