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Experten-Antwort

Arbeitsunfall DDR

von Winter24.09.2010 | 19:11
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3 Antworten

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Ich hatte in der ehemaligen DDR in den 70er Jahren einen Arbeitsunfall und konnte nur noch vermindert arbeiten. Für den entgangenen Lohn bekam ich eine monatliche Entschädigung, die jedoch nicht im SV-Buch eingetragen wurde. Bei meiner jetzigen Rente bekomme ich nur Rente auf meinen reduzierten Arbeitsverdienst. Weiß jemand, wie das bei der Rente berücksichtigt wird? Es war bei einem Arbeitsunfall so, dass einem keine finanziellen Nachteile entstehen durften, daher die Zahlung zum geringeren Lohn. Nun ist meine Rente durch den Unfall aber so gering und ich bin doch stark benachteiligt. Kann ich dagegen etwas unternehmen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich den beiden vorherigen Beiträgen an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

zeldaam 24.09.2010 | 20:10
Hallo Frau bzw. Herr Winter, die gezahlte Entschädigung war vermutlich nicht beitragspflichtig und somit auch nicht in den SV- Ausweis eingetragen. Wegen der fehlenden Beitragspflicht kann die Enschädigung auch nicht bei der Berechnung Ihrer Rente berücksichtigt werden. Allerdings gibt es bei einem nachgewiesenem Arbeitsunfall mit entsprechender Minderung der Erwerbsfähigfähigkeit die Zahlung einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Rente soll dann Ihren Einkommensverlust (auch die geringere Rente) abmildern bzw. ausgleichen. Sofern Sie es bisher nicht getan haben, empfehle ich Ihnen, daher umgehend eine Unfallrente bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft zu beantragen. MfG zelda
-_-am 24.09.2010 | 21:16
Ein Ausgleichsanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung für durch einen Arbeitsunfall in der DDR entgangenes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist mir nicht bekannt. Ansprüche auf Unfallrente können Sie, sofern eine Schädigung weiterhin oder wieder besteht, jedoch bei der gesetzlichen Unfallversicherung vermutlich geltend machen. http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_950.php
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