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Experten-Antwort

Arbeitsunfall vor 14 Jahren

von Charls 2706.11.2013 | 17:17
4325 Ansichten
17 Antworten

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hallo ich habe eine frage an die experten Vor 14 Jahren hatte ich einen schweren Arbeitsunfall dabei habe ich mir den 2.lwk gebrochen es wurde dann von meinem behandelten Arzt bei der BG 20% beantragt dies wurde abgelehnt . Da ich erst 1jahr in der Fa. tätig war habe ich keinen Wiederspruch gegen diese Entscheidung aus angst vor Entlassung eingelegt .Ich hatte jedoch immer wieder Probleme und Schmerzen im Bereich des 2.LWK . Ich Arbeite Teilzeit bei einem Parketdienst seit 1,5 Jahren nicht mehr als Fahrer 20 Stunden jetzt bin ich Auslader 17 stunden die Woche seit 12 Wochen kann ich nun nicht mehr arbeiten da Pakete bis 70 Kg gehoben werden müssen ich habe Stake Schmerzen meine frage währe muss die Bg für eine Umschulung aufkommen mein Arzt hat dies auch empfohlen da er auch davon ausgeht das ich diesen oder einen ähnlichen Job nicht mehr machen kann und meine Schmerzen von diesem 2.LWK Bruch kommen und wie soll ich weiter vorgehen. grüße Charls 27

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Charls 27, es gibt nichts mehr zu sagen. Sie haben bereits den richtigen Schritt (Antrag auf Teilhabe stellen) gemacht. Jetzt müssen Sie nur noch auf die Entscheidung durch die DRV warten. Viel Erfolg !

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16 Antworten

Charls 27am 06.11.2013 | 18:38
Danke für die Antwort das ist ja einfach sollte das der Arzt machen oder ich oder muß es ein D-Arzt sein der den Antrag Stellt. grüße charls 27
KSCam 06.11.2013 | 17:59
Wenn Sie umschulen wollen und den damaligen Arbeitsunfall als Grund vermuten, dass Sie die bisherige Tätigkeit nicht mehr machen können, sollten Sie "ganz einfach" einen Umschulungsantrag bei Ihrer BG stellen. Dann entscheidet die BG.......
Bertlam 06.11.2013 | 18:44
Und damit ist die BG absolut aussen vor. Keine Chance da bei der BG noch etwas zu erreichen. Nun ist alleine die DRV Zuständig.
Charls 27am 06.11.2013 | 23:23
wer hat noch was erfreulicheres auf Lager dennoch danke bertl für deine Antwort
Sozialröchler?am 07.11.2013 | 02:01
Stellen Sie den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn man dort feststellen sollte, dass die gesetzliche Unfallversicherung für Sie zuständig ist, wird der Antrag weitergeleitet.
Sozialröchler?am 07.11.2013 | 03:19
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Charls 27am 07.11.2013 | 08:30
hallo sozialröchler diesen Antrag auf Teilhabe haben wir gestellt ich denke das die DRV und die BG sich jetzt den schwarzen Peter hin und her schieben ich will aber nicht der leidtragende in finazieller Sicht sein. Gibs noch was zu Sagen
=//=am 07.11.2013 | 10:08
Der Antrag wurde doch noch nicht gestellt. ;-) @Charls 27 Wenn Sie die Wartezeit von 180 Monaten (15 Jahre) mit Beitragszeiten erfüllt haben, ist die DRV zuständig. Andernfalls die Agentur für Arbeit. M.E. dürfte die BG nicht mehr zuständig sein, da der Arbeitsunfall so lange her ist und noch nicht einmal 20 % bewilligt wurden. Den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen aber schon Sie - und nicht der Arzt - stellen! Der Arzt muss nur einen Befundbericht dazu ausstellen. Formulare finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Formulare > Versicherte >Rehabilitation oder bekommen sie auch bei der Krankenkasse.
Charls 27am 07.11.2013 | 12:02
Antrag ist gestellt und die Reha geht anfang Dezember los jedoch meine ich das sich die BG nicht aus der Verantwortung stehlen kann oder?
Schadeam 07.11.2013 | 13:13
Klären Sie das bitte mit der BG - das kann hier im Forum nicht beurteilt werden. Antrag stellen, Bescheid abwarten und dann weiterschauen ob sie gegen eine Ablehnung Widerspruch , Klage einlegen wollen. Selbst in aussichtslosesten Fällen stehen diese Wege offen. Tun Sie es, wenn Sie es nicht lassen können.
=//=am 07.11.2013 | 13:29
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Der Antrag ist doch gestellt und die Reha bewilligt (ab Dezember). Dem Versicherten sollte es gleichgültig sein, ob die Reha von der DRV oder der BG gezahlt wird. Außerdem wird die DRV geprüft haben, ob die Zuständigkeit der BG gegeben ist oder nicht.
Bertlam 07.11.2013 | 14:21
Da hätten Sie damals hartnäckiger sein müssen und in Widerspruch und Klage gehen.Jetzt ist der BG-Zug schon 14 Jahre abgefahren.
Charls 27am 07.11.2013 | 14:51
ich sagte ja bereits es ist eine finanzielle frage ob verletztengeld von der BG oder Übergangsgeld von der DRV das wird wohl einige Thaler ausmachen
=//=am 08.11.2013 | 10:57
Wie kommen Sie darauf, dass Sie bei einer Reha-Maßnahme 14 Jahre nach dem Unfall noch Verletztengeld bekommen würden??? Träumen Sie weiter. Verletztengeld wird nach dem Unfall anstelle von Krankengeld gezahlt. Bei einer Reha-Maßnahme von der BG würden Sie auch von dieser Übergangsgeld erhalten.
Charls 27am 08.11.2013 | 12:15
wir Träumen nicht wir kämpfen
=//=am 08.11.2013 | 13:11
Ändert nichts an der Tatsache.
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