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Arbeitsverhältnis/befristete Rente

von Bruno30.07.2007 | 16:58
1149 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es besteht ein Arbeitsverhältnis, der Krankengeldanspruch ist ausgelaufen, rückwirkend wurde eine Erwerbunfähigkeitsrente für 2 Jahre bewilligt ( bis 08/2008) Frage 1: Bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen? Frage 2:Kann man vor Ende der Befristung ins Arbeitsleben zurück?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Frage 1: Das kommt darauf an. In der Regel wird das Beschäftigungsverhältnis beendet, da ja auch eine Arbeitsleitung nicht mehr erbracht werden kann. Es gibt aber auch tarifvertragliche Regelungen, wonach das Beschäftigungsverhältnis nur ruht. So ist in diesen Fällen der Wiedereinstieg in das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Frage 2: Natürlich können vor Ablauf der Befristung wieder in das Arbeitsleben zurück. Sie müssen die Aufnahme der Beschäftigung aber auf jeden Fall der Rentenversicherung mitteilen.

3 Antworten

Schiko.am 30.07.2007 | 21:15
Meine zu 1) Nein. Zu 2) aber ja, dies entlastet die renten- kasse. MfG.
Batrixam 31.07.2007 | 10:09
Ich denke, solange weder Sie noch Ihr Arbeitgeber kündigen, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen - es ruht eben nur und kann jederzeit wieder aufgenommen werden.
mausiam 31.07.2007 | 19:08
ist das nicht schön und Pauli als Bettvorleger.. und Seehofer als Nachfolger von Stoiber.. sööööön mausi
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