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Arbeitsverträge aufbewahren

von Christina24.08.2009 | 19:44
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8 Antworten

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Ich mach grad großes aufräumen in meinen Papieren, nun ist es so das ich häufig für kurze Zeit in Zeitarbeitsfirmen angestellt war so das fast ein ganzer Ordner nur mit Arbeitsverträgen angelaufen ist. Nun meine Frage muss ich die bis zum Renteneintrittsalter aufbewahren oder reichen auch die Lohnzettel und die Sozialversicherungsnachweise? Oder sind es eher die die weg dürfen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Sozialversicherungsnachweise vom Arbeitgeber, die Nachweise der Agentur für Arbeit und die Krankenkassenbelege über das Krankengeld sollten Sie aufbewahren. Bei der nächsten Kontoklärung sollten Sie diese mit der Anlage 2 (Versicherungsverlauf) vergleichen; sind keine Unstimmigkeiten können diese Belege dann auch vernichtet werden, bei Unstimmigkeiten dieses dann mitteilen. Diese Daten sind mehrfach und sicher gespeichert.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Lohnnachweise oder Sozialversicherungsnachweise ist fast das Gleiche. Nach der Prüfung; weg damit!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Schulzeugnisse und Lehrbescheinigungen sind ja auch keine Lohnbescheide!!!!!

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Genau so ist es - nach der Prüfung!!

4 Antworten

zeldaam 24.08.2009 | 21:51
Hallo Christina, ganz wichtig sind die Lohnzettel und insbesondere die Sozialversicherungsnachweise. Damit können Sie nachweisen, in welchen Zeitraum Sie welchen Verdienst erzielt haben und ob und in welcher Höhe Beiträge zur Rentenversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Aus den Arbeitsverträgen kann man ja nur schwer herauslesen, wieviel Sie tatsächlich und wie lange Sie das Entgelt bezogen haben. Falls Sie überprüfen wollen, ob alle Verdienste und Zeiträume von den Zeitarbeitsfirmen an die Rentenversicherung gemeldet wurden , so können Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger (ggf. telefonisch) einen Versicherungsverlauf anfordern. Sofern die Zeiten und Entgelte dort aufgeführt sind, ist alles "in Butter". Wegwerfen würde ich die Belege dann aber noch nicht vollständig, sondern nur ausdünnen: Zumindestens die Dezember- Belege bzw. die letzte Lohnabrechnung des Arneitsverhältnisses sollte man aufbewahren, diese enthalten meist einen Summenteil mit den gemeldeten Entgelten. MfG zelda
Christinaam 25.08.2009 | 08:20
Hallo lieber Experte, wenn ich das also richtig sehe sind selbst die Lohnnachweise egal, oder irre ich mich da, also nur die Sozialversicherungsnachweise und die wg. Kranken-/Arbeitslosengeld? Da wird mein Ordner ja richtig leer. *freu*
Schwarzwälderam 25.08.2009 | 11:05
Vom vernichten der Sozialversicherungsnachweise würde ich aber allerdringendst abraten! Selbst wenn die Daten im Versicherungskonto gespeichert sind. Man weiß nie, welches Rentenrecht einmal gilt wenn man später in Rente geht und vielleicht braucht man nochmal Nachweise für bereits nachgewiesene Zeiten (siehe Lehrzeiten und Schul-/Ausbildungszeiten). Soooo viele Nachweise dürften das auch bei einem erfüllten Beschäftigungsleben nicht werden.
Schwarzwälderam 25.08.2009 | 14:00
Zitat: "Lohnnachweise oder Sozialversicherungsnachweise ist fast das Gleiche. Nach der Prüfung; weg damit!" Das liest sich doch als ob man beides vernichten kann.
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