Die Sozialversicherungsnachweise vom Arbeitgeber, die Nachweise der Agentur für Arbeit und die Krankenkassenbelege über das Krankengeld sollten Sie aufbewahren. Bei der nächsten Kontoklärung sollten Sie diese mit der Anlage 2 (Versicherungsverlauf) vergleichen; sind keine Unstimmigkeiten können diese Belege dann auch vernichtet werden, bei Unstimmigkeiten dieses dann mitteilen. Diese Daten sind mehrfach und sicher gespeichert.