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Arbeitsvertrag endet 31.07.07 ALG2 ab 01.09.2007 August ohne Rentenbeitrag?

von ziru6912.07.2007 | 10:24
1520 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Arbeitsvertrag endet zum 31.7.07. Da das Gehalt rückwirkend ausbezahlt wird, also erst am 15.August, erhalte ich vom Arbeitsamt mein ALG2 erst ab 1.9, also auch erst ab da Pflichtbeiträge. Mit der Krankenkasse ist geklärt, dass die Nachversicherung von 1 Monat gewährt wird. Wie aber ist es mit der Rentenversicherung? Ich arbeite zwar ab 1.8.07 beim gleichen Arbeitgeber in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis(200 Euro pro Monat)möchte aber nicht auf die versicherungsfreiheit verzichten, da ich ab 1.9. ja Pflichtbeiträge übers Arbeitsamt bekomme. Soviel ich weis, ist ja der Verzicht bindend und gilt dann die ganze Dauer meiner geringfügigen Beschäftigung (12 Monate Vertrag). Die Frage ist also: Wie kann ich für den August zu einem Pflichbeitrag kommen? Bis jetzt habe ich monatlich ca. 800 Euro verdient und ab September halt incl.ALG2 nur ca.600 Euro brutto. Wenn ich meine nötige Fahrkarte abziehe, komme ich dann genau auf den Betrag, den ich vom Arbeitsamt hätte und im Bett bleiben würde :-( Der Pflichbeitrag dürfte also bei meinem Einkommen nicht allzuhoch sein. Danke schon mal für die Antworten. mfg ziru69

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, ziru69,

leider sehen wir keine andere Möglichkeit zu einem Pflichtbeitrag für den Monat August 2007 zu kommen, als über die Aufstockung im Mini-Job, dann aber tatsächlich für die gesamte Dauer dieser Beschäftigung.

Die Alternative zwecks Vermeidung einer Lücke im Versicherungskonto wäre ansonsten die Zahlung eines einmaligen freiwilligen Beitrages per Antrag in Höhe von 79,60 Euro.

Bitte wenden Sie sich vorher unbedingt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Dort ist man Ihnen gerne kostenfrei behilflich.

2 Antworten

Schadeam 12.07.2007 | 14:12
..aber was würde ziru69 daran hindern, ab 01.08.2007 beim Minijob auf die Versicherungspflicht zu verzichten? Dann wäre er / sie versicherungspflichtig. Dann könnte man doch diesen Minijob zum 31.08.2007 wieder aufgeben (weil z.B. ein gravierender Krankheitsfall in der Familie aufgetreten ist). Und wenn der Arbeitgeber mitspielt, ist ziru69 ab bsp. 10.09.2007 wieder in der Lage beim bisherigen AG einen "neuen" Minijob zu starten (weil sich die familiäre Situation entspannt hat), bei dem wieder vollkommen frei entschieden werden kann, ob auf die Versicherungspflicht verzichtet werden soll oder nicht.
Amadéam 12.07.2007 | 20:52
Lassen Sie sich bitte nicht bescheißen - und zwar weder von Ihrem Arbeitgeber noch von der Arbeitsagentur! Ihr Arbeitsentgelt FÜR Juli 2007 ist nicht Mitte August, sondern spätestens am 31.07. fällig! Arbeitslosengeld II muss - trotz Minijob - bei RECHTZEITIGER Antragstellung und bei Vorliegen von Bedürftigkeit im Sinne des SGB II daher schon ab August 2007 und nicht erst im September gezahlt werden. Legen Sie ansonsten Widerspruch ein. Sollte die Fälligkeit aus tarifvertraglichen Gründen doch so geregelt sein, wie Sie ausführen, gehen Sie flugs zur Arbeitsagentur und beantragen eben auch für Juli 2007 und dann wieder ab September ALG II, um auch den notwendigen Bedarf für den Monat Juli zu decken.
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