Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitsvertrag in Japan

von Japan Engineer14.06.2019 | 21:21
167 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, Ich stehe kurz davor einen Arbeitsvertrag in Japan zu unterschreiben. (keine Entsendung) Daher mache ich mir Sorgen wie es daher mit meinem Rentenanspruch in Deutschland aussieht. Laut Vertrag wird mir monatlich ein Zuschuss für die Rentenversicherung ausgezahlt. Dieser beträgt knapp 370€. Muss ich diesen Betrag dann selbst in die Rentenversicherung einzahlen und muss ich von meinem Gehalt den gleichen Betrag noch mal drauflegen? Das würde dann meinen Nettogewinn deutlich schmälern. Vielen Dank für die Unterstützung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Japan Engineer,

ich möchte Sie noch auf die Möglichkeit einer Ausnahmevereinbarung hinweisen, die ggf. bei einer zeitlich befristeten Auslandsbeschäftigung getroffen werden kann. Damit wird im Einzelfall bestimmt, dass für den Arbeitnehmer anstelle der japanischen die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Einzelheiten dazu erfahren Sie in dem Merkblatt „Arbeiten in Japan – Information zur Sozialversicherung“:

https://www.dvka.de/media/dokumente/merkblaetter/arbeiten_im_ausland/Arbeiten_Japan.pdf

Bei einer Beschäftigung in Japan sind aufgrund des dt.-japanischen Sozialversicherungsabkommens Ihre Ansprüche aus der deutschen Rentenversicherung bei einer Beschäftigung in Japan nicht gefährdet.

Ergänzend zu den Rentenansprüchen, die Sie ggf. in Japan erwerben, können Sie sich auch in Deutschland versichern, z.B. um Ihre Rente aus Deutschland zu erhöhen.

In Frage käme eine Versicherungspflicht auf Antrag oder eine freiwillige Versicherung. Hierüber informiert Sie die Broschüre "Arbeiten in Deutschland und in Japan":

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/_oeko_pdf/arbeiten_in_dtl_und_japan_oeko.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Ich empfehle Ihnen, einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Dort wird man Sie zu den Details/Konditionen und Auswirkungen einer Versicherung in Deutschland für die Dauer der Auslandsbeschäftigung informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

W°lfgangam 14.06.2019 | 22:16
Hallo Japan Engineer, so wie es scheint, haben Sie dann einen Arbeitsvertrag bei einem ausländischen Arbeitgeber, der in keiner Weise mit der DRV verbunden ist = es entsteht eine Lücke in Ihrem DRV-Konto. Wie lange wird diese Zeit dauern? Länger als 2 Jahre? - was dann zunächst Folgewirkungen für eine mögliche Erwerbsminderungsrente hätte ...dieser Anspruch wäre nach mehr als 24 Monaten 'DRV-Luft' im Rücken erst mal weg UND kann auch nicht mit freiwilligen Beiträgen geschlossen werden - unterstellt, Sie sind jünger als die frühe 60er Generation. Ihr AG bietet Ihnen lediglich, die (wohl) bisher von ihm zu zahlenden RV-Beiträge direkt an Sie auszuzahlen an - zur freien Verwendung, ggf. zur Einzahlung freiwilliger Rentenbeiträge von Ihnen. Was können Sie damit bewirken? Versicherungszeiten erwerben: - 35 Jahre für die Altersrente ab 63 mit Abschlag - 45 Jahre für die Altersrente ab 63+ ohne Abschlag was je nach bisher vorhanden Versicherungszeiten unter die Lupe zu nehmen wäre. Daneben füllen Sie eine rentenrechtliche Lücke auf, die sonst 'Nullwert' für die Rente hat - im weitesten Sinn den bisherigen Durchschnittswert senken könnte und allerweitest damit auf andere mit diesem Durchschnittswert zu bewertende Zeiten negativen Einfluss im schwachen mtl. EUR-Bereich nehmen könnte. 'Finsterste' Rentenmathematik, vmtl. unwahrscheinlich, aber man weiß ja nie ... Was bedeuten da 370 EUR mtl. *), so allein betrachtet? Na glatt 20 EUR Brutto-Monatsrente, ohne KV/PV-Abzug, ohne etwaigen Rentenabschlag – wohlgemerkt, für ein ganzes Jahr Einzahlung = 4440 EUR. Sollte das bisher der halbe Gesamtbeitrag sein, wäre ihr bisher davon abgeleitetes SV-Einkommen ja auch nicht so berauschend hoch = rd. 48.000 EUR → 40 EUR Monatsrente für ein Jahr. Sie haben nun ein paar Zahlen + Daten erhalten. Eine nachgehende Beratung ist angesagt, wo Sie den 'Feinschliff' für _Ihre_ Entscheidung erhalten. *) wenn Sie das doppeln, haben Sie eben 20 EUR mehr Monatsrente, sind aber auch um gut 4000 EUR 'ärmer'/weniger Nettogewinn - abwägen, was wichtig ist ;-) Gruß w.
W°lfgangam 14.06.2019 | 22:24
Zitat von W°lfgang anzeigen
W°lfgang schrieb

Hallo Japan Engineer,

so wie es scheint, haben Sie dann einen Arbeitsvertrag bei einem ausländischen Arbeitgeber, der in keiner Weise mit der DRV verbunden ist = es entsteht eine Lücke in Ihrem DRV-Konto.

Wie lange wird diese Zeit dauern? Länger als 2 Jahre? - was dann zunächst Folgewirkungen für eine mögliche Erwerbsminderungsrente hätte ...dieser Anspruch wäre nach mehr als 24 Monaten 'DRV-Luft' im Rücken erst mal weg UND kann auch nicht mit freiwilligen Beiträgen geschlossen werden - unterstellt, Sie sind jünger als die frühe 60er Generation.

Ihr AG bietet Ihnen lediglich, die (wohl) bisher von ihm zu zahlenden RV-Beiträge direkt an Sie auszuzahlen an - zur freien Verwendung, ggf. zur Einzahlung freiwilliger Rentenbeiträge von Ihnen. Was können Sie damit bewirken?

Versicherungszeiten erwerben:

- 35 Jahre für die Altersrente ab 63 mit Abschlag

- 45 Jahre für die Altersrente ab 63+ ohne Abschlag

was je nach bisher vorhanden Versicherungszeiten unter die Lupe zu nehmen wäre.

Daneben füllen Sie eine rentenrechtliche Lücke auf, die sonst 'Nullwert' für die Rente hat - im weitesten Sinn den bisherigen Durchschnittswert senken könnte und allerweitest damit auf andere mit diesem Durchschnittswert zu bewertende Zeiten negativen Einfluss im schwachen mtl. EUR-Bereich nehmen könnte. 'Finsterste' Rentenmathematik, vmtl. unwahrscheinlich, aber man weiß ja nie ...

Was bedeuten da 370 EUR mtl. *), so allein betrachtet? Na glatt 20 EUR Brutto-Monatsrente, ohne KV/PV-Abzug, ohne etwaigen Rentenabschlag – wohlgemerkt, für ein ganzes Jahr Einzahlung = 4440 EUR. Sollte das bisher der halbe Gesamtbeitrag sein, wäre ihr bisher davon abgeleitetes SV-Einkommen ja auch nicht so berauschend hoch = rd. 48.000 EUR → 40 EUR Monatsrente für ein Jahr.

Sie haben nun ein paar Zahlen + Daten erhalten. Eine nachgehende Beratung ist angesagt, wo Sie den 'Feinschliff' für _Ihre_ Entscheidung erhalten.

*) wenn Sie das doppeln, haben Sie eben 20 EUR mehr Monatsrente, sind aber auch um gut 4000 EUR 'ärmer'/weniger Nettogewinn - abwägen, was wichtig ist ;-)

Gruß

w.

tzzz ...man vergisst ja das Wesentliche zuerst- den Zeitfaktor ;-) Versicherungslücken im laufenden Jahr können Sie mit freiwilligen Beitragszahlungen noch bis zum 31.03. des Folgejahres rückwirkend auffüllen - insofern haben Sie noch ein wenig zeitlichen Spielraum, das dann rückschauend zu beurteilen/bewerten zu lassen. Gruß w.
****am 15.06.2019 | 14:05
Hallo Japan Engineer, da mit Japan seit dem 01.02.2000 ein SV Abkommen besteht ist grundsätzlich dein Rentenanspruch in D nicht gefährdet. Hilfreiche Infos findest Du in der Broschüre dazu. Link zur Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Was Du mit dem Zuschuss deines AG zur RV machst bleib die überlassen. 1. evtl. Einzahlung in die Japanische RV 2. freiwillige Versicherung in D 3. Private Altersvorsorge etc. Eine freiwillige Versicherung in D, unabhängig von irgendwelchen Renditeberechnungen, macht immer dann Sinn wenn Du irgendwann in der Zukunft mal in einem EU Land arbeiten würdest, also Zeiten nach der VO EG erwirbst, oder gar schon erworben hast. Bei der Berechnung der Wartezeit in D kann es sein, dass entweder nur die Abkommens-Zeiten(Japan) oder die Zeiten nach der VO EG berücksichtigt werden. Aber das kannst Du mit einer Anfrage an die Verbindungsstelle(s. Broschüre) klären. Ich wünsche Dir eine schöne Zeit in Japan
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026