Sehr geehrtes Experten-Forum, seit Januar mache ich eine 11 monatige Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer. Diese wird vom Rentenversicherungsträger aufgrund gesundheitlicher Probleme im alten Beruf (Koch) mit einer LTA gefördert. Konkret wurden die Ausbildungskosten von der RV übernommen. Das Ausbildungsgehalt bezahlt der Arbeitgeber. Bei Bahnunternehmen (auch private, da diese sich am DB-Tarif orientieren müssen) gibt es für diese Maßnahmen eine extra Tarifgruppe LF7. Der AG hat aber vor Beginn der Qualifizierung den befristeten Arbeitsvertrag und die Zusatzvereinbarung auf den Beruf Bürokraft ausgestellt. Damit umgeht er den Tarif LF7 und die Schichtzulagen bei den praktischen Schulungen. Hier nun meine Frage dazu: -ist bei einer geförderten LTA-Maßnahme ein "Scheinvertrag" rechtens? -Tarifvertrag geht vor Arbeitsvertrag? -Weisungsrecht/Direktionsrecht...? -Berufsbezeichnung im Lebenslauf oder aber auch bei einer weiteren Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (fiktive Annahme: im Umschulungsberuf kann nicht gearbeitet werden)
Vielen Dank im voraus für eine mögliche Rückmeldung.
01.08.2021, 12:15
von
AR
Das hört sich alles mehr nach Arbeitsrecht und nicht nach Rentenrecht an und wäre damit nicht Inhalt dieses Forums.
02.08.2021, 08:39
Experten-Antwort
Hallo Armin S.-G.,
zu arbeitsrechtlichen Fragen können wir im Rahmen dieses Forums leider keine Aussagen treffen.
Bei Fragen zu Ihrer konkreten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sollten Sie Kontakt zu Ihrem zuständigen Rehaberater aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung