Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitsvertrag ruhen lassen für eine berufliche Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) - gibt es einen Rechtsanspruch?

von Maren Richter16.01.2016 | 16:51
5094 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Gibt es einen Rechtsanspruch darauf, seinen Arbeitsvertrag während einer beruflichen Rehabilitation in einem beruflichen Trainingszentrum, bewilligt durch die Rentenversicherung, ruhen zu lassen? Wenn ja, wie kann man das beantragen? Einen Betriebsrat und einen Schwerbehindertenvertreter gibt es nicht in dem Unternehmen. Die Arbeitnehmerin hat einen Grad der Behinderung von 50. Das Arbeitsverhältnis besteht seid 15 Jahren. Oder gibt es keinen Anspruch darauf und es bleibt nur die Kündigung über?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Diese Frage bezieht sich auf reines Arbeitsrecht. Dies ist nicht Sache der Deutschen Rentenversicherung.

Es gibt unterschiedliche Gründe für die Beantragung der Teilhabeleistung. Dabei kann auch ein Arbeitgeber mit einbezogen sein. Und warum sollte dann da das Beschäftigungsverhältnis gekündigt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

W*lfgangam 16.01.2016 | 20:18
Hallo Maren Richter, ehrlich, ich verstehe Ihre Frage/insbesondere im Zusammenhang mit Rente nicht. Warum soll es eine Anspruch auf Ruhen des Arbeitsvertrags geben - der besteht doch fort, warum soll er ruhen? Wenn der jetziger Arbeitgeber damit einverstanden ist, okay ...wenn er Gründe hat das Arbeitsverhältnis zu beenden, auch okay. Entstehen Nachteile/Kosten ...oder will man nur eine 'unbequeme/kostenintensive' AN loswerden? Ihre Frage läuft letztendlich darauf hinaus. Ist Frage zum Arbeitsrechts, nicht der DRV, daher ggf. Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten! Idee: fragen Sie da noch mal nach: https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html Gruß w.
Maren Richteram 16.01.2016 | 20:55
Sorry, dass sollte heißen: DAS verstehe ich nicht und hoffe hier auf Hilfe. Danke
Maren Richteram 16.01.2016 | 20:50
In der Frage geht es nicht um Rente. Es geht um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt durch die Rentenversicherung. Der Arbeitsvertrag soll ruhen, damit er ggf. nach Beendigung der beruflichen Rehabilitation und Stabilisierung zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit, wieder aufgenommen werden kann. Der Arbeitgeber hatte aber beteits die stufenweise Wiedereingliederung nach langer Krankenheit und medizinischer Reha abgelehnt. Im SGB IX stehen nur Möglichkeiten dafür, dass der Arbeitsplatz während einer medizinischen Rehabilitation ruht, aber ich finde keine Gesetzgebung, die das gleiche Recht bei beruflicher Rehabilitation gewährt. Da verstehe ich nicht und hoffe hier auf Hilfe.
KSCam 17.01.2016 | 13:56
Grundsätzlich ist eine med. Reha auch was anderes: da geht man i.d.R. für 3 Wochen in Kur und anschließend wieder arbeiten...... Bei beruflicher Reha kann man seine bisherige Arbeit nicht mehr machen (sonst bräuchte man das ja nicht) - warum soll da das Arbeitsverhältnis ruhen? Wenn ein Fließenleger im 2 Mann Betrieb wegen kaputter Knie das nicht mehr machen kann, mit berufl. reha zum Versicherungskaufmann umschult, was würde ihm dann das Arbeitsverhältnis als Fließenleger noch nützen? Und wenn man die berufl. Reha in einem Bereich macht, den man beim bisherigen Arbeitgeber brauchen kann, muss man halt Gespräche führen und bei beidseitigem Interesse einen neuen Arbeitsvertrag schließen. Das Aber ist Sache von AN und AG und nicht Aufgabe des Staates oder der DRV.
???am 17.01.2016 | 18:57
Nein, es gibt da keinen Rechtsanspruch. Eine Vereinbarung über ein Ruhen während Ihrer Umschulung ist reine Verhandlungssache. Allerdings macht das Weiterbestehen des Arbeitsvertrages nur Sinn, wenn Sie nach der Umschulung dann auch in Ihrem neuen Beruf dort arbeiten können.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026