Hallo und guten Tag!
Aufgrund einer Skoliose erhalte ich seit kurzem eine Teilerwerbsminderungsrente.
Laut Definition besteht der Anspruch ... bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich....
Meine Frage bezieht sich auf diese zeitliche Vorgabe zur Gewährung der teilweisen Erwerbsminderungsrente.
Sie ist ist unklar formuliert da mit "täglichen" Arbeitszeiten eine fortdauernde, gleichbleibende Wiederholung gemeint ist:
Früher war eine Arbeitswoche von Montag bis Freitag, bzw. Samstag Standard.
Heute gilt dies nicht mehr in jedem Fall.
Wegen der langjähriger Rückenprobleme arbeite ich seit mehreren Jahren bereits in Teilzeit, d.h. nicht mehr regelmäßig täglich die übliche 5 Tage Woche sondern meist nur 2, 3 Tage am Stück 8 Stunden lang.
Erfülle ich die Vorgaben welche die Rentenversicherung für eine Teil-EM vorgibt?
Im Bescheid ist keine zeitliche Arbeitszeitbegrenzung genannt.
Vielen Dank
Karl