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Arbeitszeit bei Teilrente wegen voller Erwerbsminderung

von Viktor25028.01.2010 | 23:53
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3 Antworten

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Hallo, voll erwerbsgemindert ist, wer nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann. Bei Rente wegen voller Erwerbs-minderung beträgt der Hinzuverdienst max 400 €, die zulässige Arbeitszeit weniger als 15 Std./Wo. Wird diese Rente als Teilrente zu 75%, 50% oder 25% bezogen, kann mehr hinzuverdient werden. Nur sind diese höheren Beträge meist nicht mit einer Arbeitsleistung von weniger als 15 Wochenstunden zu erreichen. Sind beim Bezug einer Teilrente höhere Stundenzahlen zulässig? Wenn ja, wie wirkt sich das auf die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit aus? Besteht dann auch keine volle Erwerbsminderung mehr? Beißt sich etwa die Katze in den Schwanz? Freundliche Grüße Viktor

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Viktor,

wie ??? sehr richtig ausgeführt hat, gibt es die Möglichkeit, auf Kosten der Gesundheit zu arbeiten. Ergibt die med. Überprüfung, dass trotz des höheren Hinzuverdienstes keine Änderung des Leistungsvermögens eingetreten ist, besteht weiterhin Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung.

2 Antworten

???am 29.01.2010 | 07:38
Die Erklärung ist "Arbeit auf Kosten der Gesundheit". Die DRV stellt fest, dass jemand nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann. Der arbeitet, aus welchen Gründen auch immer, einfach weiter. Die medizinische Entscheidung wird dann überprüft. Falls festgestellt wird, dass das Leistungsvermögen weiterhin unter 3 Stunden liegt, arbeitet er eben auf Kosten der Gesundheit und kann dafür nicht mit Rentenentzug bestraft werden. Das erzielte Einkommen wird jedoch bei der Rentenhöhe berücksichtigt.
Stefanam 29.01.2010 | 19:13
Übrigens liegt man schon bei einem Stundenlohne von 7,50 EUR über der Hinzuverdienstgrenze von 400 EUR wenn man 14,5 Stunden pro Woche arbeitet.
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