Hallo M. Kleinke,,
nur bei Erwerbsminderungsrenten kann die Arbeitszeit neben dem Rentenbezug eine Auswirkung auf den weiteren Rentenbezug haben.
Bei Altersrenten ist lediglich die Höhe des Hinzuverdienstes zu beachten. Die Arbeitszeit hat keinen Einfluss auf den weiteren Rentenbezug.