Hallo,
ich beziehe seit 2014 eine unbefristete teilweise EMR. Ich arbeite seitdem 4.5h und soll nun eine Schulung mit 8h absolvieren! Wie verhält es sich damit? Gibt es für einen Tag eine „Ausnahme“??
Grüße
Hallo Sepp,
grundsätzlich gehe ich davon aus, dass ein einziger Schulungstag mit der Stundenanzahl kein Problem darstellen sollte.
Dennoch sollten Sie langfristig darauf achten, nicht mehr als 6 Stunden täglich zu arbeiten, denn Anspruch auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben Sie nur, solange Sie erwerbsgemindert sind.
Eine Absicherung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
grundsätzlich gehe ich davon aus, dass ein einziger Schulungstag mit der Stundenanzahl kein Problem darstellen sollte.
Dennoch sollten Sie langfristig darauf achten, nicht mehr als 6 Stunden täglich zu arbeiten, denn Anspruch auf die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben Sie nur, solange Sie erwerbsgemindert sind.
Eine Absicherung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
...ist Schulung/Ausbildung (wie HIER nachgefragt) einer regelmäßigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (5 Tg./Woche) gleichzusetzen? - wie es im Rahmen der EMRT bei Ausübung einer _Beschäftigung/Tätigkeit_ zu bewerten wäre?
...und damit eine Nachfrage bei der DRV überhaupt erforderlich ist???
Gruß
w.
Hallo,
Danke für die bisherigen Antworten!
Wie will die DRV überhaupt die Arbeitszeit überprüfen? Bei mir wurde bis jetzt nur 2 mal nach den Jahreseinnahmen gefragt! Nach einer tatsächlichen Arbeitszeit hat noch niemand gefragt! Von daher keine schlafenden Hunde wecken!
Grüße