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Experten-Antwort

Arbeitszeit? Hobby?

von Rosa11.06.2013 | 20:59
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin in befristeter voller Erwerbsminderungsrente. Habe nun einen 450 Euro -Job mit 15 Stunden Arbeitszeit pro Woche angeboten bekommen. Habe auch ein Hobby: das Stricken, dass mir auch sehr hilft mit meiner Erkrankung zurecht zu kommen.Es begleitet mich seit langer Zeit und ist für mich die beste Entspannung die es nur gibt. Laut meiner Ärtztin soll ich es unbedingt weiterführen.. Allerdings entstehen schon länger mehr Teile als ich selbst gebrauchen kann. Wurde mit meine Objekten auch schon mal auf einen Kleinkünstlermarkt eingeladen. Ist das dann Kunst oder Arbeit? - für mich ist es Hobby ja und auch Kunst -also keine Arbeit- aber das sehe ich falsch? Die Einnahmen sind verschwindend gering, Die Ausgaben waren höher. Ich stricke weil es mir eine Herzensangelegenheit ist und nicht wegen dem potientiellen Gewinn. Die Ausgaben waren insgesamt mehr als de Erlös. Aber verschenktest schätzen die wenigsten Menschen, also habe ich die Objekte ein wenig über dem Selbstkostenpreis angeboten... hatte mir trotzdem einen Kleingewerbeschein geholt, damit alles klar ist. Doch wenn ich nun den 15 Wochenstunden Job antrete, muss ich den zurückgeben? Darf ich weiterstricken? In welcher Form? Nur für den Eigenbedarf? Nur für den reinen Wollpreis? Nur zum Verschenken? Für die Mülltonne? Gar nicht? Wird meine Rente gekürzt, gekündigt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Durch die Anmeldung Ihres Kleingewerbes ist der bisherige "Hobby-Charakter" verloren gegangen. Damit üben Sie eine selbständige Tätigkeit aus, die Sie Ihrem Rentenversicherungsträger melden müssen (die Mitteilungspflichten können Sie in Ihrem Rentenbescheid nachlesen).

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die steuerrechtlich als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit bewertet werden, zählen als Hinzuverdienst. Überschreiten die Einkünfte zusammen mit einem übrigen Hinzuverdienst (z. B. aus einem Arbeitsverhältnis) die maßgebenden Hinzuverdienstgrenzen, erhalten Sie nur noch eine Teilrente oder eine "Nullrente".

Zur Prüfung, ob und welche Auswirkungen die Aufnahme einer weiteren geringfügigen Beschäftigung in Ihrem konkreten Einzelfall hat, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.

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4 Antworten

Ludwigam 12.06.2013 | 11:36
Frag einen Anwalt!
Waldiam 12.06.2013 | 16:47
Hi Rosa, ja ein Hobby ist eine schöne Sache und kann die Gesundheit stabilisieren. Stricken als Ausübung eines Kleingewerbes. Wenn sie dauerhaft Verlust machen, d.h. mehr ausgeben als einnehmen, erzielen sie ja keine Erlöse im eigentlichen Sinne. Ich weiß nicht was das Finanzamt auf Dauer dazu sagen wird. Es wäre auch ein gewisser Aufwand Steuerklärung usw. zu tätigen. Warum betreiben sie nicht alles weiter nur hobbymässig, und verschenken Sie Ihre gestrickten Sachen an Bedürftige? Adressen hierfür sind doch überall present. Nur so ein Grundgedanke. Denn dieser Konflikt in dem sie innerlich stehen belastet sie doch zusätzlich? Gruß Waldi Waldi
Rosaam 12.06.2013 | 22:17
Hi waldi, hi alle leser Danke, ja der Konflikt belastet mich sehr, ja das liegt mir arg auf der Seele Habe auch schon viel verschenkt... Doch ich stricke keine gewöhnlichen Socken oder Schals.....zudem designe ich meine Objekte selbst... die Ergebnisse sind aparte Dinge für Liebhaber Ja die Sache liegt mir schwer auf der Seele. Habe den Gewrbeschein damals auch der Versicherung gemeldet, alledings nur telefonisch. Das war wohl nicht ausreichend?
Waldiam 13.06.2013 | 08:38
Hallo Rosa, Meldungen an der Rentenversicherungsträger bitte schriftlich, ich würde es sogar per Einschreiben tun. Sie können es ja noch nachholen. Alles weitere steht in Ihrem Rentenbescheid. Machen sie sich nicht so viele Sorgen. Es geht nicht nur Ihnen so. Es wird sich schon alles in Ordnung gehen. Grüße Waldi
Deutsche Rentenversicherung
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