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Experten-Antwort

Arbeitszeit in der britischen Army

von Rachel W.17.08.2020 | 09:03
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3 Antworten

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Guten Tag. Ich habe eine Frage. Meine Ehemann hat die deutsche und die britische Staatsangehörigkeit. Er war 12 Jahre Soldat bei die britische Army hier in Deutschland stationiert vor einigen Jahren. Davor hat er in Großbritannien gearbeitet und danach noch 11 Jahre in Deutschland. Meine Frage ist, muss er die Rente in Großbritannien und Deutschland beantragen oder kann er das alles hier machen? Wird er zwei Renten bekommen oder eine von Deutschland mit die englische Rente darin? Danke Rachel W.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rachel W.,

Ihr Ehemann braucht nur einen Rentenantrag zu stellen. Dieser gilt dann sowohl für die deutsche als auch für die ausländische Rente. Der Rentenversicherer, bei dem der Antrag gestellt worden ist , informiert den ausländischen Versicherer und leitet das Rentenverfahren ein.

Werden die Voraussetzungen für die Rente erfüllt, so gewährt jeder Mitgliedstaat, in dem Ihr Ehemann versichert war, nach seinem Recht und seinen Vorschriften eine eigene Rente.

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2 Antworten

W°lfgangam 17.08.2020 | 17:50
Hallo Rachel W., ein Antrag in D oder GB reicht bereits. Damit werden die Zeiten D + GB in seinem Rentenkonto zusammengeführt und dann nach den jeweils geltenden Landesvorschriften die Rentenansprüche geprüft. Und ja, er wird 2 Renten erhalten, eine Zusammenrechnung/Gesamtauszahlung erfolgt nicht. Gruß w. Tipp: sofern er noch keine Kontenklärung in D gemacht hat/die GB-Zeiten in seinem dtsch. Versicherungsverlauf noch immer nicht erfasst sein sollten, sollte er das schleunigst mal in die Wege leiten, sonst könnte sich sein D-Rentenbeginn/Auszahlung später um Monate verzögern!
KSC Ergänzungam 18.08.2020 | 11:24
Sollten die Rentenbeginne in beiden Ländern weit auseinanderliegen, muss man sich gegebenenfalls doch zweimal melden. Könnte ja sein dass in einem Land die Rente schon mit 63 möglich ist, im anderen Land erst mit 65; dann würde es nicht viel Sinn machen die Rente im "anderen Land" schon 2 Jahre vorher anzumelden......
Deutsche Rentenversicherung
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