Hallo Rachel W.,
Ihr Ehemann braucht nur einen Rentenantrag zu stellen. Dieser gilt dann sowohl für die deutsche als auch für die ausländische Rente. Der Rentenversicherer, bei dem der Antrag gestellt worden ist , informiert den ausländischen Versicherer und leitet das Rentenverfahren ein.
Werden die Voraussetzungen für die Rente erfüllt, so gewährt jeder Mitgliedstaat, in dem Ihr Ehemann versichert war, nach seinem Recht und seinen Vorschriften eine eigene Rente.