Hallo Tinchen,
teilweise erwerbsgemindert ist eine Person, die nach Auswertung der ärztlichen Unterlagen noch mindestens 3 Stunden aber nicht mehr mindestens 6 Stunden täglich zu arbeiten in der Lage ist.
Wie viele Stunden diese Person tatsächlich noch arbeitet, muss mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Die Rentenversicherung prüft lediglich die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze. Wie hoch die Hinzuverdienstgrenze ist, geht im Falle der Bewilligung der Rente aus dem Rentenbescheid hervor. Wenn Sie Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.