" Außerbetrieblich " heisst aber das Sie außerhalb der Firma arbeiten und nicht im Gebäude der Firma selbst. Also das Sie bei Firma X angestellt sind, aber außerhalb bei Firma Y arbeiten. Das ist hier wohl aber ganz und gar nicht gemeint.
" arbeitet die versicherte regelmäßig und in der
betriebsüblichen arbeitszeit ?"
Das ist eigentlich ja eine Doppelfrage und hätte in ihrem Fall mit Ja und mit Nein beantwortet werden müssen. Aus Arbeitgebersicht arbeiten Sie zwar regelmäßig ( also Ja ), aber eben nicht nicht innerhalb der üblichen Betriebszeiten ( also Nein ) , sondern außerhalb selbiger ( am Ruhetag und nach Ladenschluß ). Letztlich spielt aber Ja oder Nein bei dieser Frage keine Rolle. Die Frage ist eine Nichtigkeit über die man sich keinen Kopf machen sollte.
Entscheidend sind die wirklich geleisteten Arbeitsstunden pro Tag ( die ja wohl auch extra noch abgefragt werden/wurden ) und wenn dort die korrekte Stundenanzahl eingetragen wurde ist doch alles in Ordnung. Passen Sie also bloß auf das dort alles korrekt vom AG eingetragen wurde , sonst droht bei vorliegen einer EM-Rente und Überschreitung der zulässigen Arbeitsstunden womöglich Ärger seitens der Rentenversicherung. Zum Aufdecken solcher Überschreitungen er erlaubten Stundenanzahl dienen nämlich soclhe Arbeitgeberanfrage in erster Linie.