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Experten-Antwort

Arbeitszeiten in der Ukraine

von Hiltrud14.11.2012 | 08:49
2279 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn man seit 20 Jahren in Deutschland lebt, werden dann ZEiten, die man in der Ukraine gearbeitet hat (es geht um 22 Jahre) bei der Deutschen Rentenversicherung auf die Wartezeit von 35 JAhren angerechnet? Ein Nachweis der Arbeitszeiten und Entgelte ist möglich. Danke schon mal an die Experten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich der Antwort von "Yara" an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Yaraam 14.11.2012 | 09:17
Nachdem es - zumindest derzeit - noch kein Sozialversicherungsabkommen mit der Ukraine gibt, werden Ihre Arbeitszeiten in der Ukraine nicht auf die Wartezeiten in Deutschland angerechnet. Sollte es in der Zukunft ein solches Abkommen einmal geben, wäre dann auch eine Anrechnung möglich. Was aber schon heute angerechnet werden kann, sind z.B. Schul-/Studienzeiten nach dem 17. Lebensjahr, oder Schwangerschafts-/Mutterschutzzeiten, falls Sie zwischen dem 17. und dem 25 Lebensjahr ein Kind geboren haben. Für Personen, die als Vertriebene/Spätaussiedler anerkannt sind, gelten andere Regelungen.
Hiltrudam 14.11.2012 | 10:55
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