Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ratlos,
die Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt voraus, dass Sie über ein Leistungsvermögen verfügen, welches Ihnen erlaubt, täglich bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Eine gelegentliche Überschreitung der Stundenzahl wäre nicht als rentenschädlich anzusehen. Im übrigen handelt es sich, wie von Ihnen angesprochen, um eine kurzfristige Überschreitung der Arbeitszeit.
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