Arbeitszeitüberschreitung

von
Ratlos

Guten Morgen,

ich bekomme die teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite durchschnittlich noch 4,5 Stunden am Tag. Das klappt auch recht gut.

Aufgrund meiner speziellen Einschränkungen, kann ich aber manche Tätigkeiten nicht mehr ausführen, ich weise da immer darauf hin. Jetzt steht aber etwas bevor, wozu ich eingeteilt bin, meine Probleme sind bekannt, auch dass ich eine teilweise EM Rente bekomme und deshalb unter den 6 Stunden bleiben muss. Wird aber gerade nicht berücksichtigt, und das kurzfristig.

Ist jetzt zwar Arbeitsrecht, aber in Bezug auf die mögliche Arbeitszeit bei EM Rente, schon auch rentenrechtlich, da diese ja kurzfristig überschritten wird, aufgrund der Einteilung des Arbeitgebers.

Was kann ich tun?

Experten-Antwort

Hallo Ratlos,

die Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt voraus, dass Sie über ein Leistungsvermögen verfügen, welches Ihnen erlaubt, täglich bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Eine gelegentliche Überschreitung der Stundenzahl wäre nicht als rentenschädlich anzusehen. Im übrigen handelt es sich, wie von Ihnen angesprochen, um eine kurzfristige Überschreitung der Arbeitszeit.

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