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Experten-Antwort

Arbetgeber muss Hizuverdienstgrenzen ausfüllen

von monikap.25.02.2014 | 11:12
1035 Ansichten
3 Antworten

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So liebe Forumsmidglieder nun weiß ich wozu dieser Vordruck dient,welchen ich im Vorhergehenden Thema angesprochen hatte.(R HZV 211) Dort soll der Arbeitgeber die Hinzuverdienste eintragen die ich ab den 1.4.13 hatte,ich bin seid März 13 krankgeschrieben.Muss er da die 6 Wochen Krankengeld zuzahlung und Sonderzahlungen eintragen oder wie verhällt sich das.Ich habe zwar die Dame von der DRV angerufen,aber so richtig schlau bin ich nicht aus der Auskunft geworden.Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen. Ist der Vordruck an den Arbeitgeber vielleicht ein Inditz dafür das eventuell die Rente gewährt wird.Denn wenn ich einen abschlägigen Bescheid bekommen soll,dann brauch die DRV doch diese Angaben nicht.Oder liege ich da vollkommen daneben.L.G.monikap.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo monikap,

den Ausführungen von Torsten schließen wir uns an.

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2 Antworten

Torstenam 25.02.2014 | 11:34
Der Arbeitgeber muss dort Eintragen was er Ihnen an Arbeitsentgelt gezahlt hat. Wenn Sie Krankengeld bezogen haben, muss auch dies gesondert angegeben sein. Die Ermittlungen der DRV lassen keine Rückschlüsse auf eine Gewährung der Rente zu. LG Torsten
Otto N.am 25.02.2014 | 14:12
Ich bekam auch ein entsprechendes Formular, trotzdem wurde meine Rente zunächst abgelehnt. Freuen Sie sich besser nicht zu früh!
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