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Architektenversorgung / Beitritt zum bayerischen Versorgungswerk

von architekt23.09.2008 | 11:13
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich habe mich als Dipl.Ing.(FH) Fachbereich Architektur vor rund 20 Monaten selbständig gemacht (nachdem ich zuvor einige Jahre als Angestellter gearbeitet habe) und habe seit dem sowohl eigene Projekte bearbeitet als auch als freier Mitarbeiter Planungen für andere Büros ausgeführt. Ich muss eingestehen, dass ich mich in diesem Zeitraum nicht ausreichend um die Rentenversicherung gekümmert habe. Nun bin ich der Architektenkammer beigetreten und werde somit nun auch der bayerischen Architektenversorgung (berufständiges Versorgungswerk für Architekten) beitreten und dort meine Beiträge für eine Rentenversicherung einzahlen. Beim Ausfüllen des Antrags für dieses Versorgungswerk stellen sich mir folgende Fragen: Was passiert mit den Beiträgen, die ich bisher in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt habe? Können die gezahlten Beiträge in das Versorgungswerk übertragen werden? Muss ich jetzt eine Befreiung von der gesetzl. Rentenversicherung beantragen? Und wie werden die letzten 20 Monate als Selbständiger behandelt? In diesem Zeitraum habe ich weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch beim Versorgungswerk eingezahlt!? Ich hoffe mir kann jemand bei diesen Fragen behilflich sein. Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie müssen sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und können dann der berufsständischen Vorsorgungseinrichtung beitreten. Sind Sie befreit können Sie eine Beitragserstattung beantragen; wenn Sie die allgemeine Wartezeit von 60 Monate Beitragszeiten noch nicht erfüllt haben.

4 Antworten

Fragenderam 23.09.2008 | 15:40
Gibt es für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung Antragsformulare?
Rosannaam 23.09.2008 | 16:33
Ja. Unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Formulare > Versicherung gibt es den "Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht" zum downloaden.
architektam 23.09.2008 | 20:21
Vielen Dank für die Antwort. Die Zeit von 60 Monaten ist bereits überschritten, somit ist die Beitragserstattung in meinem Fall also nicht mehr möglich. Heißt das, dass ich beim Wechsel in die Architektenversorgung meine bisher in die gesetzliche RV gezahlten Beiträge abschreiben kann, oder entsteht hieraus ein Anspruch auf eine (warscheinlich sehr geringe) gesetzliche Rente? Und wie werden die letzten 20 Monate gehandhabt, in denen ich als Selbständiger weder in die gesetzl. noch in die berufsständige Rentenversicherung eingezahlt habe? Muss ich mit nachträglichen Forderungen der gesetzl. RV rechnen? Dies würde doch bedeuten, dass ich Beiträge nachzahle, die mir dann aber nichts mehr bringen. ( = Geld zum Fenster rausschmeißen!?) Ich hoffe auf positive (aber realistische) Antworten!!!
Wolfgangam 23.09.2008 | 21:00
Hallo architekt, für die Beitragszeiten in der Rentenversicherung werden Sie mal 65 + xx eine Altersrente erhalten. Die Rentenversicherung kümmert nicht, wenn sie in den letzten 20 Monaten 'nix eingezahlt' haben. Ihr Rentenkonto ist ab diesem Zeitpunkt einfach leer - nur versicherungspflichtige Zeiten wandern da rein (die es nicht mehr gab). Sie werden aber demnächst den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente verlieren (und auch nicht aufrechten erhalten können!) ...aber dafür werden Sie ja wohl einkommensgerecht sich privat abgesichert haben. Gruß w.
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