Hallo Helga,
die private und die betriebliche Rente werden nicht als Hinzuverdienst auf Ihre gesetzliche Rente angerechnet. Ob auch diese Renten aufgrund des möglichen früheren abschlagsfreien Rentenbeginns Ihrer gesetzlichen Altersrente abschlagsfrei oder ohne Minderungen ausgezahlt werden, klären Sie bitte mit dem jeweiligen Anbieter ab.