Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arten Hinzuverdienst bei vorzeitiger Rente

von Helga04.12.2014 | 11:31
1744 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich will die "neue" Rente mit 63 in Anspruch nehmen. Daneben könnte ich noch eine betriebliche Rente erhalten (die automatisch ausgezahlt wird wenn ich die gesetzliche Rente bekomme) und auch noch eine private Rente aus einer Versicherung. Kann ich alle Renten erhalten? Oder gibt es hier eine Hinzuverdienstgrenze? Danke und Grüße Helga

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helga,

die private und die betriebliche Rente werden nicht als Hinzuverdienst auf Ihre gesetzliche Rente angerechnet. Ob auch diese Renten aufgrund des möglichen früheren abschlagsfreien Rentenbeginns Ihrer gesetzlichen Altersrente abschlagsfrei oder ohne Minderungen ausgezahlt werden, klären Sie bitte mit dem jeweiligen Anbieter ab.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 05.12.2014 | 09:46
Die Frage Hinzuverdienst wurde ja schon pro- fessinal beantwortet, leider keine Meinung zur Auszahlung anderer Renten keine Meinung geäußert. Dies ist aber für alle Betroffenen von großer Wichtigkeit. Wäre schön, wenn Sie dies umgehend mit den anderen Anbietern klären würden, um über das Ergebnis hier berichten zu können. Ich meine, die vorzeitige , abschlagsfreie ge- setzliche Rente- 45 Jahre mit 63 Jahren-ist hier auf die anderen Renten nicht anwendbar. MfG.
=//=am 05.12.2014 | 10:25
Ihre Antwort/Frage verstehe ich gar nicht! Bei den HinzuVERDIENSTGRENZEN - wie der Name schon sagt - ist nur das Einkommen aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit gemeint. Alle anderen "Einkommen" (private und gesetzliche Renten, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung und was es sonst noch so alles gibt) werden bei einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente nicht berücksichtigt. Bei allen Altersrenten, die vor der Regelaltersgrenze (auch abschlagsfrei) gezahlt werden, sind ggfls. die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.
Schießl Konradam 05.12.2014 | 10:54
Hinzuverdienst war gar nicht mein "Thema" Mein Hinweis galt vielmehr die Gleichschaltung anderer Renten auch mit 63 Jahren abschlagsfrei, da ja außergewöhnlich 45/63 ist. MfG.
Helgaam 05.12.2014 | 11:27
Hallo, die Betriebsrente wird ganz anders gerechnet und hat auch andere Voraussetzungen als die gesetzliche Rente. Es gibt hierzu vom Arbeitgeber Informationsmaterial. In meinem Fall wird die Betriebsrente ausgezahlt, wenn ich eine gesetzliche Rente beantrage. Wenn ich eine vorgezogene gesetzliche Rente beantrage, wird meine Betriebsrente gekürzt. Meine privaten Versicherungen haben mit der Zahlung einer gesetzlichen Rente nichts zu tun. Hier gilt der Vertrag mit der Versicherung. Ich hoffe das war verständlich. Helga
=//=am 05.12.2014 | 13:03
Thema total verfehlt! ;-)
GroKoam 05.12.2014 | 12:53
Weißbierrente?
W*lfgangam 05.12.2014 | 14:38
...und was nutzt die Antwort für _eine_ Betriebsrente/_einen_ BAV-Zahler, wenn die anderen 12.345.678 Anbieter wieder andere Regeln haben? >Ich meine (...) Falsche Meinung. Ein/mehrere nicht ganz kleine 'öffentliche' BAV-Zahler setzen punktgenau die Spielregeln/(Null-)Abschläge der DRV um. Gruß w.
W*lfgangam 05.12.2014 | 20:44
Das Zitat stammt natürlich nicht von =//= (falsch geqoutet von mir), sondern von unserem ...naja, ist ja leicht zu erkennen, wer wieder keine Hausaufgaben gemacht hat ;-) Gruß w.
Sonderschulmeisteram 07.12.2014 | 21:18
professinal !!!! Wirklich eine bemerkenswerte Rechtschreibung. Setzen 6* und gehen Sie nachsitzen in der VHS. Das könnte helfen, oder?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026