Hallo helmi,
bei der Berechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung und einer Witwenrente ist eine Zurechnungszeit in die Rentenberechnung einzubeziehen. Die Bewertung der Zurechnungszeit ergibt sich aus der Gesamtleistungsbewertung. Dies ist ein Rechenschritt innerhalb der Rentenberechnung der dazu dient, beitragsfreie Zeiten zu bewerten.
Mit der Zurechnungszeit sollen Nachteile bei der Rente ausgeglichen werden, insbesondere bei jungen Menschen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung schon vorzeitig in Anspruch nehmen müssen. Zeiten der Berufsausbildung werden ggf. auf einen Mindestwert 0,0833 Entgeltpunkte angehoben.
Die Zurechnungszeit erstreckt sich ausgehend vom Leistungsfall der jeweiligen Rente bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres des Versicherten.