Hallo Erkrankter,
sofern Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten, ist der Rentenversicherungsträger die richtige Anlaufstelle für eine Reha-Antragstellung. Bitte überlegen Sie zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt, ob eine medizinische Reha-Maßnahme angezeigt ist. Wenn ja, stellen Sie bitte den Antrag beim Rentenversicherungsträger. Im Rahmen der Antragsbearbeitung wird geprüft, ob eine Bewilligung durch den Rentenversicherungsträger möglich wäre. Erst dann entscheidet sich der Kostenträger für das weitere Verfahren = RV-Träger oder ggf. Krankenkasse, und damit auch erst später, welchen Einfluss die Reha auf die aktuelle Rente hätte.