Arzt will eine Reha verordnen wegen meinen Schmerzen, obwohl ich eine volle befr. EMR beziehe, was nun?

von
Erkrankter

Moin,

ich habe einige orthopädische Erkrankungen und nun möchte der behandelnde Orthopäde eine Reha verordnen für die orthopädischen Erkrankungen.
Er möchte das ich diese Reha machen sollte, damit die orthopädischen Schmerzen gelindert werden dadurch.
Nun geht das überhaupt bei einer vollen befri. EMR, die ich z.Zt. beziehe? Oder sollte das über die KK laufen?
Aber ich denke einmal das wird irgendwie gegen den Baum laufen, weil die KK diesen Antrag zur RV sendet. Das dann die volle befr. EMR in gefahr ist, weil die Reha dann erfolgreich war, weil die Schmerzen der orthopädischen Erkrankungen gelindert wurden, aber trotzdem weiterhin AU entlassen werde. Glaube auch, das die DRV das dann umdeutet und sieht, aha die Reha war Erfolgreich und ich bin nicht mehr Erwerbsgemindert. Obwohl ich die volle befr. EMR durch eine andere Erkrankung erhalten habe. Das wäre dann der DRV egal, über welche Erkrankung ich die EMR erhalten habe.
Obwohl mir die orthopädische Reha was bringen würde, das ich die Schmerzen und Beeinträchtigungen etwas gelindert würden, dadurch.

Was soll ich nun machen?

Gruß Erkrankter

von
Ähnlich

Wenn eine Möglichkeit der Besserung durch Reha besteht wäre das Positiv.
Wurde die EMR nur durch eine andere Erkrankung z.B. Psychiatrische Diagnose bewilligt ist es doch unerheblich.
Sollte irgrndwann festgestellt werden das Sie wieder arbeiten und für Ihren Lebensunterhalt sorgen können wäre es ein Glücksfall dies mit weniger Schmerzen zu tun.

von
Siehe hier

Hallo Erkrankter,

da Sie zzt. die volle Erwerbsminderungsrente beziehen, ist in Ihrem Fall für eine Reha-Maßnahme nun die Krankenkasse zuständig.

Ihre Bedenken, dass dadurch Ihre EM-Rente überprüft wird, sollte an zweiter Stelle stehen, wie auch @Ähnlich schon richtig sagte.

Sofern durch diese Reha Ihre orthopädischen Beschwerden gelindert werden, Ihre ursprünglichen Ursachen für die EM-Rente aber weiter bestehen, gibt es doch gar keinen Anlass zur 'Sorge'.
Und ja, wenn es Ihnen dadurch sehr viel besser ginge, wäre das doch kein Nachteil!
Sie sollten sich zunächst eher über die Möglichkeit freuen, auch als "Rentner" die Möglichkeit zu haben, hinzugetretene Krankheiten behandeln zu können und nicht als "der ist eh schon erwerbsgemindert, das ist uns egal" abgestempelt zu werden.
Ob Sie dann weiter akut arbeitsunfähig sind, kann keiner vorhersagen. Ebenso wenig ob eine plötzlich und unerwartete Gesamtheilung eintritt.

Beantragen Sie diese Maßnahme mit Unterstützung Ihres Orthopäden und suchen Sie sich möglichst zeitnah eine Reha-Klinik, die nicht kontraproduktiv für Ihre anderen Beschwerden erscheint und geben diese bei Ihrem Antrag mit an. Auch bei einer Reha, die von der Krankenkasse bewilligt wird, haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht.

Gute Besserung!

von
Sabine37

Hallo,
wie wäre es mit einer Einweisung in eine Schmerzklinik, dann wäre die Reha erstmal überflüssig.
Viele Grüße
Sabine

von
Schorsch

Also ich persönlich würde meine hart erkämpfte unbefristete EM-Rente nicht wegen einer Reha aufs Spiel setzen.

Denn sobald der Reha-Entlassungsbericht vorliegt, käme die gesamte Rentenakte wieder auf den Tisch. Und zwar mit unbekanntem Ausgang.

Ich bekomme schon jahrelang ambulante Krankengymnastik verordnet, die ich in einer Therapieeinrichtung meiner Wahl absolviere.

Die Therapieberichte bekommt nur der verordnende Arzt zu sehen aber weder die Krankenkasse noch die DRV.

Darauf sollten Sie Ihren Orthopäden mal ansprechen.

MfG

von
Siehe hier

@Schorsch: Hier geht es um eine befristetet EM-Rente.

Ansonsten ist dies sicher auch eine gute Alternative zu einer stationären Reha.

Übrigens kann auch, je nach der Beschwerden, eine Akupunkturbehandlung überlegt werden. Sofern es Knie oder Rücken betrifft, sind dies Leistungen, die auch von der KK geboten werden.

Ansprechpartner ist und bleibt aber zunächst einmal die Krankenkasse, auch bezüglich der Überlegung einer Akutbehandlung in einer Schmerzklinik.

von
Physio

Zitiert von: Schorsch

Ich bekomme schon jahrelang ambulante Krankengymnastik verordnet, die ich in einer Therapieeinrichtung meiner Wahl absolviere.

Darauf sollten Sie Ihren Orthopäden mal ansprechen.


Ergänzend der Hinweis, dass es außer Krankengymnatik auch noch andere Heilmittel gibt, die ambulant durchgeführt werden können.

(Zum Beispiel: Wärme-/Kälte-Therapien, Massagen, Bäder,etc.)

Was genau und wie oft verordnet werden darf, hängt von der Diagnose ab und steht in den offiziellen Heilmittelrichtlinien, die auch online eingesehen werden können.

Gruß

von
Schorsch

Zitiert von: Siehe hier
@Schorsch: Hier geht es um eine befristetet EM-Rente.

Das ist mir klar.
Ich meinte ja auch meine eigene unbefristete EM-Rente.

MfG

von
KK

Zitiert von: Physio

Was genau und wie oft verordnet werden darf, hängt von der Diagnose ab und steht in den offiziellen Heilmittelrichtlinien, die auch online eingesehen werden können.

Gruß

Darüber hinaus gibt es auch noch Möglichkeiten "ausserhalb des Regelfalls", welche eine Reha nicht zwingend nötig und besser machen.

von
Erkrankter

ja gut, das habe ich schon in betracht gezogen, eine Schmerztherapie in einer Schmerzklinik.
Nun die Ortho-Diagnosen sind nicht gerade wenig, beziehen sich auf Hüftgelenke;LWS;HWS und Schultergelenke.
Nun das war ja nur eine Überlegung des Orthopäden, der würde das sofort genehmigen eine Reha, ohne irgendwie zu murren. Aber hat eben die befristete volle EMR ist ein schwieriger Fall und ich möchte nicht gerade diese auf´s Spiel setzen.
Die Krankenkasse genehmigt ja nicht mehr alles an Physio, da ich schon zu lange damit in Therapie bin. Darum die Überlegung des Orthopäden mit einer stationären Reha. Muss mal sehen, ob ich hier in der Nähe eine Schmerzklinik finde, die sowas macht.

Gruß
Erkrankter

von
Siehe hier

Zitiert von: Erkrankter
ja gut, das habe ich schon in betracht gezogen, eine Schmerztherapie in einer Schmerzklinik.
Nun die Ortho-Diagnosen sind nicht gerade wenig, beziehen sich auf Hüftgelenke;LWS;HWS und Schultergelenke.
Nun das war ja nur eine Überlegung des Orthopäden, der würde das sofort genehmigen eine Reha, ohne irgendwie zu murren. Aber hat eben die befristete volle EMR ist ein schwieriger Fall und ich möchte nicht gerade diese auf´s Spiel setzen.
Die Krankenkasse genehmigt ja nicht mehr alles an Physio, da ich schon zu lange damit in Therapie bin. Darum die Überlegung des Orthopäden mit einer stationären Reha. Muss mal sehen, ob ich hier in der Nähe eine Schmerzklinik finde, die sowas macht.

Gruß
Erkrankter

Auch wenn es sich natürlich erst einmal gut anhört, wenn der Orthopäde eine Reha befürwortet, schleicht er sich damit dennoch auch aus der Möglichkeit, "eine Verordnung außerhalb des Regelfalles auszustellen", die von 'KK' angesprochen wurde.
So eine Verordnung belastet nämlich sein Krankenkassen-Budget und wird von der Krankenkasse bei ihm sehr genau überprüft.

Sie sollten ihn dennoch auch darauf ansprechen. Und ansonsten soll er Sie dann sonst bitte in eine AkutKlink 'Schmerztherapie' einweisen.

von
KK

Zitiert von: Siehe hier
schleicht er sich damit dennoch auch aus der Möglichkeit, "eine Verordnung außerhalb des Regelfalles auszustellen", die von 'KK' angesprochen wurde.
So eine Verordnung belastet nämlich sein Krankenkassen-Budget und wird von der Krankenkasse bei ihm sehr genau überprüft.

Was erzählen Sie eigentlich immer für einen Müll?! Sie sollten aufhören immer wieder so einen kompletten Blödsinn hier zu verbreiten.

Eine Verordnung "ausserhalb des Regelfalls" belastet das Budget des Arztes nicht, genau das Gegenteil ist der Fall. Er ist genau mit solch einer Verordnung ausserhalb des Regelfalls raus aus seinem Budget.

Darüber hinaus verzichten die meisten Krankenkassen auf ein Genehmigungsverfahren für diese Verordnung, wenn sich die Diagnose(n) in der Heilmittelrichtlinie befindet.

Für Diagnosen ausserhalb der Richtlinie ist das ein ganz einfacher Antrag der von der Krankenkasse geprüft wird. Ist dieser Antrag gerechtfertigt, wird er genehmigt.

von
Siehe hier

[quote=340203
Was erzählen Sie eigentlich immer für einen Müll?! Sie sollten aufhören immer wieder so einen kompletten Blödsinn hier zu verbreiten.

Eine Verordnung "ausserhalb des Regelfalls" belastet das Budget des Arztes nicht, genau das Gegenteil ist der Fall. Er ist genau mit solch einer Verordnung ausserhalb des Regelfalls raus aus seinem Budget.

Darüber hinaus verzichten die meisten Krankenkassen auf ein Genehmigungsverfahren für diese Verordnung, wenn sich die Diagnose(n) in der Heilmittelrichtlinie befindet.

Für Diagnosen ausserhalb der Richtlinie ist das ein ganz einfacher Antrag der von der Krankenkasse geprüft wird. Ist dieser Antrag gerechtfertigt, wird er genehmigt. [/quote]

Guten Morgen KK,
Da habe ich wohl die Erklärung von meinem Arzt offenbar falsch verstanden und dennoch weiter gegeben.

Es ist sehr freundlich von Ihnen, dass Sie das richtig stellen! Vielen Dank!

Experten-Antwort

Hallo Erkrankter,

sofern Sie eine befristete Erwerbsminderungsrente erhalten, ist der Rentenversicherungsträger die richtige Anlaufstelle für eine Reha-Antragstellung. Bitte überlegen Sie zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt, ob eine medizinische Reha-Maßnahme angezeigt ist. Wenn ja, stellen Sie bitte den Antrag beim Rentenversicherungsträger. Im Rahmen der Antragsbearbeitung wird geprüft, ob eine Bewilligung durch den Rentenversicherungsträger möglich wäre. Erst dann entscheidet sich der Kostenträger für das weitere Verfahren = RV-Träger oder ggf. Krankenkasse, und damit auch erst später, welchen Einfluss die Reha auf die aktuelle Rente hätte.

von
Schorsch

Zitiert von: Siehe hier

So eine Verordnung belastet nämlich sein Krankenkassen-Budget und wird von der Krankenkasse bei ihm sehr genau überprüft.

Dann wäre meine Neurologin schon längst pleite.
Die verordnet mir nämlich schon seit etlichen Jahren Krankengymnastik bis zum Abwinken.

Entscheidend sind die Heilmittelrichtlinien, die mit Wirkung zum 1. Oktober diesen Jahres noch mal deutlich gelockert werden sollen.

Dann freuen sich Patienten, die verordnenden Ärzte, sowie die Leistungserbringer über erheblich weniger Bürokratie.

MfG

von
Pauli

Ich empfehle ihnen, dringend von einer Reha abzusehen!
Dadurch haben sie wieder eine Überprüfung ihrer Leistungsfähigkeit und das kann schneller zum Verlust der Erwerbsminderungsrente führen, als ihnen lieb ist.
Begeben sie sich besser in eine Schmerzklinik, die über Akut Krankenhauseinweisung arbeitet.
Da haben sie inhaltlich quasi das gleiche oder sogar besser und sie gefährden ihrer Rente nicht

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