Hallo,
sollte ich für mein SG- Verfahren (EMR bei
Berufsunfähigkeit) alle behandelnden Ärzte angeben und auch Rehabericht einreichen ?
Ich möchte eigentlich nur objektive
Untersuchungsbefunde abgeben, die aussagekräftig genug sind und vermeiden, daß ein Gutachter subjektive Eindrücke von
anderen Ärzten und Unwahrheiten aus dem Rehabericht übernimmt.
Hat jemand hier im Forum Erfahrungen, wie ich mich verhalten sollte?
Gewöhnlich entscheidet der Richter, welche Befundunterlagen er gerne sehen möchte.
Und wenn er ALLE haben will, dann meint er auch ALLE!
Und ob irgendwelche "Unwahrheiten" in Ihrem Reha-Bericht stehen, entscheiden ebenfalls nicht Sie.
Legen Sie ALLE Karten auf den Tisch. Die Bewertungen können Sie getrost dem Gericht bzw. den vom Gericht beauftragten Fachleuten überlassen.
Wenn Sie wirklich erwerbsgemindert sind, wird man das auch feststellen!
(Die DRV scheint ja wohl anderer Ansicht zu sein!)
Das wird auch anders gesehen - die parteiische Wertung sollte auf jeden Fall eingebracht werden, denn all zu oft schreiben Gutachter unkritisch aus Vorgutachten ab.
Nicht nur vor Gericht und auf hoher See, sondern auch bei Gutachtern ist man - quasi - in Gottes Hand.
Hallo,
sollte ich für mein SG- Verfahren (EMR bei
Berufsunfähigkeit) alle behandelnden Ärzte angeben und auch Rehabericht einreichen ?
Ich möchte eigentlich nur objektive
Untersuchungsbefunde abgeben, die aussagekräftig genug sind und vermeiden, daß ein Gutachter subjektive Eindrücke von
anderen Ärzten und Unwahrheiten aus dem Rehabericht übernimmt.
Hat jemand hier im Forum Erfahrungen, wie ich mich verhalten sollte?
Entsprechend Ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sind Sie Herrin über die Sie betreffenden Daten.
Juristen mit der Befähigung zum Richteramt, z. B. die vorsitzenden Richter der Sozialgerichtbarkeit, sind medizinisch nicht fachkundig und können deshalb ohne Sachverständige nicht entscheiden.
entsprechend Ihrer Klage sind Sie Sie Beweispflichtig, daß eine EMR vorliegt.
Deshalb obliegt es allein Ihnen die Beweise (Tatsachen) dem Gericht bzw. dem vom Gericht beauftragten Gutachter (Sie können auch einen beauftragen) zugänglich zu machen.
Da es sich bei einer Schweigepflichtentbindungserklärung um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt, können Sie denm Gericht gegenüber alles unterschreiben und gegenüber den Ärzten unter Berufung auf die Schweigepflicht nach § 203 StGB die Erklärung widerrufen und eine Auskunftserteilung von ihrer vorherigen Zustimmung abhängig machen.
So können Sie sicherstellen, daß nur Fakten und nicht Meinungen an das Gericht und den Gutachter offenbart werden.
Ohne adäquaten Rechtsbeistand können Sie Ihre Rechte kaum wahren. Wenden Sie sich also mit meinen Informationen und der Rechtsmeinung an einen Sozialverband (Mitglied werden), und man wird dann nach Einsicht in die Akten der DRV Ihnen sagen können, was zu tun ist.
Reha-Entlassungsberiche befinden sich in dem Fall, daß der/die Betroffen/er nicht VOR Offenbarung oder Übermittlung SCHRIFTLICH zugestimmt hat, illegal in den Händen der DRV. Dies ergibt es zweifelsfrei aus § 100 SGB X.
Ich würde auch alle Gutachten einsenden. Und bei vermüllten Gutachten würde ich entsprechende Beweisanträge stellen. Ich weiß auch, dass im Vorverfahren keine Beweisanträge wie in der Verhandlung möglich sind. Aber man sollte trotzdem das Gericht von der Möglichkeit der Fehlerheftigkeit eines Gutachtens hinweisen und das Gericht auf seine Amtsermittlungspflicht hinweisen.
Vielen Dank für die Antworten.
Habe insgesamt 5 Gutachten, die zu meinen Gunsten sind(MdK, Med. Dienst der Bundesagentur für Arbeit,private BU- Versicherung, Versorgungsamt,
sogar Berufsgenossenschaft) aber Hausarzt und Reha - Entlassungsbericht sind medizinisch und vom Wahrheitsgehalt völlig daneben. Selbst die Berufsgenossenschaft und private BU- Versicherung zahlen, nur die DRV nicht, obwohl ich vor 1961 geboren bin.
Ich habe studiert und soll nun lt. DRV auf eine Anlerntätigkeit verwiesen werden.
Die könnte ich wegen meiner nicht vorhandenen Wegefähigkeit nicht ausüben
und wäre auch objektiv und subjektiv nicht zumutbar.
übrigens @ Clemens - Höflichkeit ist wohl nicht Ihr Ding ?
Hallo,
sollte ich für mein SG- Verfahren (EMR bei
Berufsunfähigkeit) alle behandelnden Ärzte angeben und auch Rehabericht einreichen ?
Ich möchte eigentlich nur objektive
Untersuchungsbefunde abgeben, die aussagekräftig genug sind und vermeiden, daß ein Gutachter subjektive Eindrücke von
anderen Ärzten und Unwahrheiten aus dem Rehabericht übernimmt.
Hat jemand hier im Forum Erfahrungen, wie ich mich verhalten sollte?
Entsprechend Ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sind Sie Herrin über die Sie betreffenden Daten.
Juristen mit der Befähigung zum Richteramt, z. B. die vorsitzenden Richter der Sozialgerichtbarkeit, sind medizinisch nicht fachkundig und können deshalb ohne Sachverständige nicht entscheiden.
entsprechend Ihrer Klage sind Sie Sie Beweispflichtig, daß eine EMR vorliegt.
Deshalb obliegt es allein Ihnen die Beweise (Tatsachen) dem Gericht bzw. dem vom Gericht beauftragten Gutachter (Sie können auch einen beauftragen) zugänglich zu machen.
Da es sich bei einer Schweigepflichtentbindungserklärung um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt, können Sie denm Gericht gegenüber alles unterschreiben und gegenüber den Ärzten unter Berufung auf die Schweigepflicht nach § 203 StGB die Erklärung widerrufen und eine Auskunftserteilung von ihrer vorherigen Zustimmung abhängig machen.
So können Sie sicherstellen, daß nur Fakten und nicht Meinungen an das Gericht und den Gutachter offenbart werden.
Ohne adäquaten Rechtsbeistand können Sie Ihre Rechte kaum wahren. Wenden Sie sich also mit meinen Informationen und der Rechtsmeinung an einen Sozialverband (Mitglied werden), und man wird dann nach Einsicht in die Akten der DRV Ihnen sagen können, was zu tun ist.
Reha-Entlassungsberiche befinden sich in dem Fall, daß der/die Betroffen/er nicht VOR Offenbarung oder Übermittlung SCHRIFTLICH zugestimmt hat, illegal in den Händen der DRV. Dies ergibt es zweifelsfrei aus § 100 SGB X.
Hallo lieber "A....d"!
Ich dachte, die Rolle des diffamierenden "Sozialrechtlers" hätts du nun endlich aus deinem Repertoir gestrichen! Wegen dir und deiner Vielschreiberei in verschiedenen Rollen schlagen sich in diesem Forum manche Menschen die "Nächte um die Ohren".- LASS DIE DIFFAMIERUNGEN, und die Rolle des "Sozialrechtlers" ist eh ausgelutscht.
Liebe Grüße.
Hallo,
sollte ich für mein SG- Verfahren (EMR bei
Berufsunfähigkeit) alle behandelnden Ärzte angeben und auch Rehabericht einreichen ?
Ich möchte eigentlich nur objektive
Untersuchungsbefunde abgeben, die aussagekräftig genug sind und vermeiden, daß ein Gutachter subjektive Eindrücke von
anderen Ärzten und Unwahrheiten aus dem Rehabericht übernimmt.
Hat jemand hier im Forum Erfahrungen, wie ich mich verhalten sollte?
Entsprechend Ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sind Sie Herrin über die Sie betreffenden Daten.
Juristen mit der Befähigung zum Richteramt, z. B. die vorsitzenden Richter der Sozialgerichtbarkeit, sind medizinisch nicht fachkundig und können deshalb ohne Sachverständige nicht entscheiden.
entsprechend Ihrer Klage sind Sie Sie Beweispflichtig, daß eine EMR vorliegt.
Deshalb obliegt es allein Ihnen die Beweise (Tatsachen) dem Gericht bzw. dem vom Gericht beauftragten Gutachter (Sie können auch einen beauftragen) zugänglich zu machen.
Da es sich bei einer Schweigepflichtentbindungserklärung um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt, können Sie denm Gericht gegenüber alles unterschreiben und gegenüber den Ärzten unter Berufung auf die Schweigepflicht nach § 203 StGB die Erklärung widerrufen und eine Auskunftserteilung von ihrer vorherigen Zustimmung abhängig machen.
So können Sie sicherstellen, daß nur Fakten und nicht Meinungen an das Gericht und den Gutachter offenbart werden.
Ohne adäquaten Rechtsbeistand können Sie Ihre Rechte kaum wahren. Wenden Sie sich also mit meinen Informationen und der Rechtsmeinung an einen Sozialverband (Mitglied werden), und man wird dann nach Einsicht in die Akten der DRV Ihnen sagen können, was zu tun ist.
Reha-Entlassungsberiche befinden sich in dem Fall, daß der/die Betroffen/er nicht VOR Offenbarung oder Übermittlung SCHRIFTLICH zugestimmt hat, illegal in den Händen der DRV. Dies ergibt es zweifelsfrei aus § 100 SGB X.
Hallo lieber "A....d"!
Ich dachte, die Rolle des diffamierenden "Sozialrechtlers" hätts du nun endlich aus deinem Repertoir gestrichen! Wegen dir und deiner Vielschreiberei in verschiedenen Rollen schlagen sich in diesem Forum manche Menschen die "Nächte um die Ohren".- LASS DIE DIFFAMIERUNGEN, und die Rolle des "Sozialrechtlers" ist eh ausgelutscht.
Liebe Grüße.
Begeben Sie sich direkt in die Psychiatrie, gehen Sie nicht über Los und ziehen Sie auch nicht 4000 € ein.
Da wird Ihnen vielleicht geholfen.
Hallo Iris,
bitten haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen in diesem Forum nicht wirklich einen Rat geben können, welches die sinnvollste Strategie in einem SG-Verfahren wäre.
Wenn Sie ein RV-Gutachten für falsch halten, dann sollten Sie auf jeden Fall Ihre Argumente dagegen dem Gericht mitteilen.
Bitte beachten Sie aber auch, dass die Leistungsvoraussetzungen in der Unfallversicherung oder auch bei einer privaten BU-Versicherung von den Kriterien der Rentenverischerung abweichen können - die anderen Ihnen vorliegenden Gutachten müssen also nicht unbedingt zur Leistung der EM-Rente führen.
Das ist der Beweis für das Begutachtungsunwesen in Deutschland, trotz des § 96 SGB X über einheitliche und gegenseitig verwertbare Gutachten: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__96.html
Dass der Reha-Entlassbericht "daneben liegt" verwundert nicht, denn die Reha-Einrichtung wird ja von der DRV bezahlt - eine Hand wäscht die andere!
Und dass die DRV berechtigte Rentenansprüche verweigert, ist allgemein bekannt und hat System. Kein Wunder, dass der Experte "nicht wirklich einen Rat geben kann".
Sie sind doch paranoid!!
Falls ich gemeint sein sollte: Was Hans über Peter sagt, sagt mehr über Hans als über Peter.
Ein reha-Entlassungsbericht hat einen höheren Beweiswert als ein Gutachten, egal von wem. Ein Entlassungsbericht beruht auf einen längeren Beobachtungszeitraum.
Ein reha-Entlassungsbericht hat einen höheren Beweiswert als ein Gutachten, egal von wem. Ein Entlassungsbericht beruht auf einen längeren Beobachtungszeitraum.
Liebe Elisabeth,
ein Reha-Entlassungsbericht hat überhaupt keinen Beweiswert, da es sich um ein rechtswidrig erstelltes Papier handelt, welches rechtswidrig in die Hände der DRV gelangt ist, es sei denn, jemand ist so dumm und entbindet die Ärzte einer Reha-Einrichtung vor Übersendung schriftlich von deren Schweigepflicht.
Falls ich gemeint sein sollte: Was Hans über Peter sagt, sagt mehr über Hans als über Peter.
was Machts Sinn über die DRV sagt, sagt mehr über Machts Sinn als über die DRV.
Sie sind doch paranoid!!
Liebe Tenna!
Sicher haben Sie jemals "Harry Potter" gelesen oder gesehen und kennen "die Wächter von Ascaban" und was sie anstellen, mit Menschen in ihrer Nähe und sei es nur im -anonymen- Internet.
Und so ein Mensch ist jener hier.
Lieben Gruß
Ich würde auch alle Gutachten einsenden. Und bei vermüllten Gutachten würde ich entsprechende Beweisanträge stellen. Ich weiß auch, dass im Vorverfahren keine Beweisanträge wie in der Verhandlung möglich sind. Aber man sollte trotzdem das Gericht von der Möglichkeit der Fehlerheftigkeit eines Gutachtens hinweisen und das Gericht auf seine Amtsermittlungspflicht hinweisen.
"Elisabeth" ist eine Rolle.
Falls ich gemeint sein sollte: Was Hans über Peter sagt, sagt mehr über Hans als über Peter.
was Machts Sinn über die DRV sagt, sagt mehr über Machts Sinn als über die DRV.
"Machts Sinn" ist im Forum "Unfallopfer" registriertes Mitglied.
Helferlein, du hast wirklich zu viel Harry Potter geguckt, und kannst nun nicht mehr Fiktion von der Wirklichkeit trennen.