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asoziale Ärzte

von asozial?15.04.2010 | 09:15
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4 Antworten

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Ich bin Arzt aber als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni angestellt. Ich könnte der Ärztekammer beitreten und in die Ärzteversorgung wechseln. Aber ist es nicht eigentlich asozial, dass für Ärzte die Möglichkeit besteht, sich aus der Solidargemeinschaft zu verabschieden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo asozial?,

bei der Ärzteversorgung handelt es sich - wie bei den verschiedenen Versorgungssystemen anderer freier Kammerberufe auch - um ein historisch gewachsenes berufsständisches Versorgungssystem, welches seinen Mitgliedern in einer Art berufsgruppenorientierten Solidargemeinschaft ähnliche Leistungen sichert, wie die gesetzliche Rentenversicherung. Über den Sinn und Zweck dieser verselbstständigen Versorgungssysteme unter heutigen sozialpolitischen Gesichtspunkten könnte man sicher Streiten. Der Gesetzgeber hat sich jedoch zur Rentenreform 1992 dazu entschlossen, die bereits bestehenden berufsständischen Versorgungssysteme nicht anzugreifen und neben der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen zu lassen (sog. Friedensgrenze). Letztlich handelt es sich bei dieser Frage jedoch um eine sozialpolitische Diskussion, die vornehmlich Aufgabe der Politik - und nicht dieses Forums ist... ;-)

3 Antworten

Otschgeam 15.04.2010 | 09:19
Das ist eine Grundsatzdiskussion. Die sollte man nicht in einem Forum, das sachdienliche Hinweise gibt, führen. Es gibt im übrigen noch weit mehr Sondersysteme. Auch Anwälte, Apotheker, Architekten und und und. All diese Kreise verabschieden sich aus der Solidargemeinschaft. Viel schlimmer find eich persönlich den Kreis der Selbstständigen. Dort gibt es ( abesehen von einigen Ausnahmen ) so viele die sich von der der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.Und dann mit 65 rumheulen, wie wenig Rente sie bekommen..und bla bla bla.Sie hätten ja in Ihrem Leben soviel Steuern bezahlt und bla bla bla. Und schwwups liegen sie uns allen auf der Tasche, weil sie nicht für das Alters vorgesorgt haben. Die Ärzte und anderen Mitglieder von Versorgungssystemen sind wenigstens abgesichert und zahlen ein im Gegensatz zu vielen vielen Selbstständigen. Da sollte in Riegel vorgeschoben werden.
andjessiam 15.04.2010 | 10:08
"Ich könnte der Ärztekammer beitreten und in die Ärzteversorgung wechseln" ... aber kommt es bicht auf die "ärztliche Tätigkeit" an, um in die Ärzteversorgung zu wechseln bzw. um sich überhaupt von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter übt man ja i.d.R. keine "ärztliche Tätigkeit" aus. Zum Thema "asozial" Ob ein paralleles Rentensystem grundsätzlich Sinn macht, oder gar asozial ist, darüber kann man sich streiten. Es gibt da viele Aspekte. Auf zwei möchte ich hinweisen: - Auf der einen Seite entzieht man sich in den Versorgungswerken dem Solidarsystem, auf der anderen Seite finanziert man mit Steuern auch die Zuschüsse zur gesetzlichen Rente - das normale Rentensystem würde in ein paar Jahrzehnten ächzen, wenn es zur Systemumstellung (Versorgungswerke auflösen, Beitragsbemessungsgrenzen aufheben) käme und die ganzen Gutverdiener (mit ihren statistisch deutlich längeren Lebenserwartungen) dann tatsächlich ihre (beitragsbezogenen!) Rentenansprüche gelten machen würden. In den Versorgungswerken ist das immerhin das Problem der Mitglieder und nicht das Problem des Gesamtstaats. Man vergisst bei solchen Themen immer, dass es nicht nur um Beiträge, sondern irgendwann auch um Rentenansprüche geht.
Wahlfreiheit?am 15.04.2010 | 14:13
Lieber asozial?, Sie schreiben, Sie "könnten" der Ärztekammer beitreten, weil Sie als Arzt als wissenschaftlicher Angestellter tätig sind. Das sehe ich anders. Sobald Sie lediglich "zur ärztlichen Berufsausübung berechtigt" sind, also approbiert sind, bedeutet dies, dass Sie PFLICHT-Mitglied der Ärztekammer und gleichzeitig in den meisten Bundesländern auch PFLICHT-Mitglied der jeweiligen Ärzteversorgung sind. Dies ist im einzelnen landesrechtlich bzw. berufsrechtlich so geregelt, d.h. Sie sind per Gesetz PFLICHT-Mitglied. Wenn Sie sich dennoch nicht von der gesetzl. RV befreien lassen, bedeutet das, dass Sie in Ihrer Ärzteversorgung lediglich einen pauschalen Mindestbeitrag einzahlen MÜSSEN, der aber deutlich unter den üblichen 19.9% Ihres Bruttos liegen dürfte. Dafür erwerben Sie dann auch, wenn auch geringe Ansprüche. ÄrzteKAMMERbeträge müssen Sie sowieso bezahlen sobald Sie approbiert sind, egal ob Sie nun ärztlich, wissenschaftlich oder von mir aus als Vertreter tätig sind. Ich würde Ihnen dringend raten, sich in Ihrem Bundesland bei den zuständigen Institutionen (Kammer, Versorgungswerk) zu informieren, welche PFLICHT-Mitgliedschaften für Sie bestehen, um nicht irgendwann vor horrenden Nachzahlungen zu stehen. Kollegiale Grüße Dr. med. H.W.
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