Hallo asozial?,
bei der Ärzteversorgung handelt es sich - wie bei den verschiedenen Versorgungssystemen anderer freier Kammerberufe auch - um ein historisch gewachsenes berufsständisches Versorgungssystem, welches seinen Mitgliedern in einer Art berufsgruppenorientierten Solidargemeinschaft ähnliche Leistungen sichert, wie die gesetzliche Rentenversicherung. Über den Sinn und Zweck dieser verselbstständigen Versorgungssysteme unter heutigen sozialpolitischen Gesichtspunkten könnte man sicher Streiten. Der Gesetzgeber hat sich jedoch zur Rentenreform 1992 dazu entschlossen, die bereits bestehenden berufsständischen Versorgungssysteme nicht anzugreifen und neben der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen zu lassen (sog. Friedensgrenze). Letztlich handelt es sich bei dieser Frage jedoch um eine sozialpolitische Diskussion, die vornehmlich Aufgabe der Politik - und nicht dieses Forums ist... ;-)