Sehr geehrter Max,
die Weitergewährung Ihrer VEMRT sollten Sie 3 Monate vor dem Ende der Befristung beantra-gen. Sie können sich dazu an eine Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe wen-den. Die Adressen finden Sie unter Service – Beratungsstellen. Sie können die Weitergewährung aber auch formlos beantragen. Dazu benötigen Sie auch kein Attest oder Bescheinigung vom Hausarzt. Sie müssen lediglich angeben, ob und wenn ja wie sich Ihr Gesundheitszustand geän-dert hat, bei welchen Ärzten Sie in Behandlung sind und ob Sie seit der letzten Bewilligung im Krankenhaus waren.
Mit freundlichen Grüßen