Hallo helgo,
eine ärztliche Bestätigung für die Rentenversicherung ist nicht erforderlich. Teilen Sie einfach die Aufnahme der Tätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger mit (Benötigte Angaben: Zeitpunkt Beschäftigungsaufnahme, Art der Tätigkeit, Arbeitgeber, zeitlicher Umfang, monatlicher Verdienst).
Eine Beschäftigung im Umfang von 2 Std. täglich mit einem Monatsbruttoverdienst bis 450,- € ist rentenunschädlich.