Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

attest vom arzt

von Alois30.11.2014 | 11:57
2018 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo beisammen bin jahrgang 53 habe vom arzt ein attest bekommen .sollte meinen beruf aufgeben folgender sachverhalt linker arm durch arbeitsunfall 30%gdb rechter arm durch arbeitsunfall 10%Gdb habe schwere arbeit durch heben den ganzen tag .nun bekam ich die kündigung zum 31.12 kann ich mich nun krankmelden bis zum ende des jahres und kann ich mich dann bei meiner krankenkasse krank melden

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alois,

leider kann im Forum keine Hilfestellung bei Fragen zur Krankenversicherung erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Versichertenberateram 30.11.2014 | 12:21
Wenn Ihr Arzt Sie krank schreibt können Sie das. Ist nur die Frage wie lange Ihre Krankenkasse da mit macht und Krankengeld zahlt.
Schilas Mamaam 30.11.2014 | 12:48
Hallo Alois, das Attest vom Arzt, dass Sie Ihren Beruf aufgeben sollen, würde ich erst einmal schön für mich im Hinterkopf behalten. Sofern für die angegebene Diagnose keine anrechenbaren Vorerkrankungszeiten vorliegen, lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine AU-Bescheinigung ausstellen, da sie die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen können. Der Arbeitgeber muss dann Entgeltfortzahlung bis zum 31.12.2014 leisten. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie einen Anspruch auf Krankengeldbezug. Wie lange die Krankenkasse stillhält und ohne Murren bezahlt, muss man einfach abwarten.
PXYam 30.11.2014 | 15:59
Hallo Herz 52, der Alois ist Jahrgang 53,
Herz1952am 30.11.2014 | 14:57
Hallo Alois, am besten wenden Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht und lassen überprüfen, ob und ggfs. wie lange Ihnen Krankengeld zusteht. Bei Ihnen liegt wohl eine fristgemäße Kündigung zum 31.12.14 vor. Solange muss der Arbeitgeber LFZ leisten, wenn die 42 Tage-Frist noch nicht erreicht ist. Ob in diesem Fall die Krankenkasse weiterzahlen muss, ist fraglich. Ich denke aber schon, wenn Sie Ihr Arzt weiterhin AU-schreibt.. Die Krankenkasse wird sich wehren, Krankengeld zu zahlen und Sie ans Arbeitsamt weiterleiten wollen. Das Arbeitsamt wiederum wird Ihnen empfehlen Widerspruch und nochmal Widerspruch gegen die KK einzulegen. Bei mir war die Sache ähnlich, nachdem ich über die Insolvenz-Eröffnung AU-geschrieben war. Nach Ablauf der 6-Wochenfrist für die LFZ wurde ich umgehend zum MDK zitiert, der mir zwar bescheinigte, meinen Beruf nicht mehr ausüben zu können (Buchhalter, wg "Rückenproblemen nach dem Sitzen, Freizeit war total durch Schmerzen "versaut"". Aber das war noch innerhalb meiner Kündigungsfrist mit Freistellung wg. Insolvenz. Der Rest wurde durch einen Kardiogenen Schock "erledigt", der für die EM-Rente mehr als ausreichend war. Klären Sie Ihren Fall am besten mit einem fähigen Anwalt ab. Sie können auch bei der KK nachfragen, aber die wird Ihnen sagen, dass Sie keinen Anspruch auf KG mehr haben. Die Krankenkassen drängen die KG-Empfänger z.T. aus unrechtmäßigen oder zumindest "unmoralischer" Weise raus. Passen Sie auch auf, dass die Krankschreibung lückenlos erfolgt. Für die Kassen ist schon eine Lücke von nachts 24.00 Uhr bis nächsten morgen 8.00 Uhr entstanden. Am besten, der Arzt schreibt "bis auf weiteres" und Sie gehen innerhalb 14 Tagen zum Arzt, der Ihnen eine Bescheinigung über eine weitere AU-Zeit ausstellt. Natürlich nur, wenn er es aus Gesundheitsgründen für nötig hält. Ob eine sog. Verweisungstätigkeit möglich ist, bestimmt allerdings die KK nach Hinzuziehung des MDK. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Das Arbeitsamt will mit nicht voll vermittelbaren Arbeitnehmern auch nichts "am Hut haben", weil Sie mit diesen nicht Ihre Vermittlungsquoten erfüllen können. Alles gute für Ihre Gesundheit und dass Sie einen Job finden können, bei dem Sie nicht zum "Aufstocker" werden müssen. Herz1952
kotgraupenspasmusiam 30.11.2014 | 16:29
De niechtige Kräft vom Nix macht Kraft durch ihre Kraft von eine relatife Einkwandung der Seiendenkraft im retzidivienten Rütmus der Seibeiuns Kraft zur Kraft vom Nix. Das du hast kapird!
GroKoam 01.12.2014 | 10:22
Was für ein Blödsinn.
=//=am 01.12.2014 | 13:48
Welchen Beruf haben Sie denn ausgeübt? Waren Sie als Facharbeiter beschäftigt oder als ungelernter Arbeiter? Bei letzterem sehe ich die Chance als gering, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, denn dann sind Sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verweisen. Ein GdB von insgesamt 30% hilft da auch nicht weiter. Zunächst sollten Sie unter Vorlage einer AU-Bescheinigung - so Sie eine haben! - bei der KK vorsprechen, ob Sie Krankengeld erhalten oder ob noch ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bis 31.12.14 besteht (m.E. ja).
Herz1952am 01.12.2014 | 21:14
Hallo PXY, ich weis, wahrscheinlich bekommt Alois keinen Job mehr, aber eine Verweisungstätigkeit kann durchaus möglich sein. Ich war damals in dieser Situation 52 und die KK wollte mich betrügen. Ich hoffe nicht, dass er sich dafür auch einen schweren Herzinfarkt zuziehen muss, um in Rente zu kommen. Bei mir lief noch die Kündigungsfrist bis Ende April und der MDK wies die KK an, die Möglichkeit einer Verweisungstätigkeit zu prüfen. Diese prüfte nicht, sondern stellte die KG-Zahlung ein. Erst ein freier Renten- und Sozialrechtsberater half mir dabei. Ich hatte nicht mehr die Nerven dazu, dagegen vorzugehen. Die Rechtslage war vorher auch strittig. Ich wünsche Alois, dass er besser aus diesem Schlamassel rauskommt als ich. Herz1952
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026