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Experten-Antwort

Attest

von lotte06.03.2020 | 17:27
249 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hey kann mir jemand sagen was das für mich heißt. Das Tragen & Heben von Schweren Lasten ab 5 Kg & mehr sollte aus Gesundheitl.gründen unbedingt vermieden werden. Die Umgebungsbedingungen sollten sein...trockene Räume ,ohne Zugluft Einfluss: Oder Ungünstigen Witterungsbedingungen: Diese Empfehlung hat zum Ziel, dass erhebliche Schwäche der Gesundheit vorbeugend behandelt wird. Sollten diese Arbeitsbedingungen ,welche aus medizinischen Gründen erforderlich sind, nicht erfüllbar sein ,dann empfehlen wir eine Arbeitsplatzumgestaltung oder eine Innerbetriebliche Umbesetzung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

sofern Ihr derzeitiger Arbeitsplatz die von Ihnen aufgeführten Arbeitsbedingungen beinhaltet,

z.B. häufiges Tragen von Lasten über 5kg, keine trockenen Räume, Zugluft, ungünstige Witterungsbedingungen

dann könnten bei Ihnen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben könnten z.B. Unterstützung Ihres Arbeitgebers bei der Gestaltung eines für

Sie leidensgerechten Arbeitsplatzes sein.

Leisungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind zu beantragen, bitte wenden Sie sich hierzu an

Ihren Rentenversicherungsträger.

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11 Antworten

Adebaram 06.03.2020 | 19:34
Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsplatz so gestaltet sein sollte, dass Sie nicht schwer heben müssen, sowie im trockenem und warmen arbeiten sollten, damit sich Ihre Gesundheit nicht verschlechtert. Kann der bisherige Arbeitsplatz so nicht gestaltet werden, könnte eine Versetzung im Betrieb Abhilfe schaffen.
Adebaram 06.03.2020 | 22:02
Stand denn jetzt eine Verlängerung an, oder woher stammt dieses Gutachten? Das Problem ist, Atteste anderer oder die Meinung des Jobcenters zählen da nicht wirklich, denn es ist die DRV, welche Erwerbsminderung feststellt.
Lotteam 06.03.2020 | 20:10
Zitat von Adebar anzeigen
Hey kann mir jemand sagen was das für mich heißt. Das Tragen & Heben von Schweren Lasten ab 5 Kg & mehr sollte aus Gesundheitl.gründen unbedingt vermieden werden. Die Umgebungsbedingungen sollten sein...trockene Räume ,ohne Zugluft Einfluss: Oder Ungünstigen Witterungsbedingungen: Diese Empfehlung hat zum Ziel, dass erhebliche Schwäche der Gesundheit vorbeugend behandelt wird. Sollten diese Arbeitsbedingungen ,welche aus medizinischen Gründen erforderlich sind, nicht erfüllbar sein ,dann empfehlen wir eine Arbeitsplatzumgestaltung oder eine Innerbetriebliche Umbesetzung.
Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsplatz so gestaltet sein sollte, dass Sie nicht schwer heben müssen, sowie im trockenem und warmen arbeiten sollten, damit sich Ihre Gesundheit nicht verschlechtert. Kann der bisherige Arbeitsplatz so nicht gestaltet werden, könnte eine Versetzung im Betrieb Abhilfe schaffen.
Hallo Adebar..dafür müsste ich ja erstmal einen Arbeitsplatz haben ..war die letzten 7 Jahre in Em rente.laut einem anderem Attest kann ich nicht mehr als 3 std Arbeiten ..aber die Drv Ist da anderer Meinung.Laut Arge kann ich auf Grund meines Gesundheitszustand Nicht möglich mich zu Vermitteln.
Lotteam 06.03.2020 | 20:12
Zitat von Lotte anzeigen
Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsplatz so gestaltet sein sollte, dass Sie nicht schwer heben müssen, sowie im trockenem und warmen arbeiten sollten, damit sich Ihre Gesundheit nicht verschlechtert. Kann der bisherige Arbeitsplatz so nicht gestaltet werden, könnte eine Versetzung im Betrieb Abhilfe schaffen.
Hallo Adebar..dafür müsste ich ja erstmal einen Arbeitsplatz haben ..war die letzten 7 Jahre in Em rente.laut einem anderem Attest kann ich nicht mehr als 3 std Arbeiten ..aber die Drv Ist da anderer Meinung.Laut Arge kann ich auf Grund meines Gesundheitszustand Nicht Vermittelt werden .
Adebaram 07.03.2020 | 14:04
Da Sie mehrere Jahre berentet waren, sollte die DRV gute Gründe haben, dass es jetzt nicht mehr so ist. Oder hat sich etwas verbessert? Manchmal ist die Verlautbarung auch, dass die Gewährung der Rente seinerzeit eigentlich ein Fehler war. Der Beitrag von Schorsch ist gut, daran sollten Sie sich orientieren, ganz wichtig, Beistand suchen.
Schorscham 07.03.2020 | 12:57
Zitat von Lotte anzeigen
Die DRV hält Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht für rentenrelevant erwerbsgemindert, sondern für mindestens sechs Stunden täglich erwerbsfähig. Dabei ist es unerheblich, ob Sie einen leidensgerechten Arbeitsplatz haben oder nicht. Entscheidend ist lediglich, ob entsprechende Arbeitsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind. Sollten Sie es für ausgeschlossen halten, einen leidensgerchten Arbeitsplatz zu finden, könnten eventuell Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, als finanzielle und praktische Eingliederungshilfen, in Frage kommen. Sie können aber auch einen Sozialverband wie z.B. den SoVD oder den VdK, oder einen Fachanwalt für Sozialrecht mit dem Widerspruchsverfahren beauftragen, sofern nicht bereits ein endgültiger Widerspruchsbescheid erlassen wurde. Ohne fachkundige Unterstützung sollten Sie nichts mehr unternehmen, da juristische Laien nicht gegen die Hausjuristen der DRV ankommen. MfG
Lotteam 07.03.2020 | 14:19
Zitat von Schorsch anzeigen
..dafür müsste ich ja erstmal einen Arbeitsplatz haben ..war die letzten 7 Jahre in Em rente.laut einem anderem Attest kann ich nicht mehr als 3 std Arbeiten ..aber die Drv Ist da anderer Meinung.Laut Arge kann ich auf Grund meines Gesundheitszustand Nicht möglich mich zu Vermitteln.
Die DRV hält Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht für rentenrelevant erwerbsgemindert, sondern für mindestens sechs Stunden täglich erwerbsfähig. Dabei ist es unerheblich, ob Sie einen leidensgerechten Arbeitsplatz haben oder nicht. Entscheidend ist lediglich, ob entsprechende Arbeitsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind. Sollten Sie es für ausgeschlossen halten, einen leidensgerchten Arbeitsplatz zu finden, könnten eventuell Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, als finanzielle und praktische Eingliederungshilfen, in Frage kommen. Sie können aber auch einen Sozialverband wie z.B. den SoVD oder den VdK, oder einen Fachanwalt für Sozialrecht mit dem Widerspruchsverfahren beauftragen, sofern nicht bereits ein endgültiger Widerspruchsbescheid erlassen wurde. Ohne fachkundige Unterstützung sollten Sie nichts mehr unternehmen, da juristische Laien nicht gegen die Hausjuristen der DRV ankommen. MfG
Hallo Schorsch vielen Dank ..ja ich habe ..mir jetzt doch einen Anwalt genommen .Vielen Dank für ihre Anwort .
Lotteam 09.03.2020 | 19:51
Guten Tag ..ich habe keine Arbeit ...bin auch nicht Arbeitsfähig ..da ich noch andere Krankheiten habe .Bin seit 2012 aus meinem Beruf in Em rente oh ein Wunder dann war ich doch tatsächlich plötzlich Gesund obwohl ich die gleichen Einschränkungen habe wie damals...war selbständig tätig ...und kann in diesem Beruf nicht mehr Rein.Laut eines anderem Attest kann ich nicht mehr als unter 3 Stunden Arbeiten .Und nun ...
Valzuunam 10.03.2020 | 09:07
Die Frage ist nun also, ob die Mediziner der DRV Ihre gesundheitlichen Einschränkungen richtig beurteilen, oder das „andere Attest“. Das wird sich hier im Forum schlicht nicht klären lassen. Daher sollten Sie sich unter Verweis auf die Entscheidung der DRV sich jedenfalls bei der Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter wenden. Diese haben dann zu prüfen ob nach der Vorschriften Leistungen zu erbringen sind und Ihnen eine geeignete Stelle vermittelt werden kann. Dabei können/ sollten Sie natürlich mitwirken, wenn Sie sich das von der DRV beschriebene zutrauen. Falls Sie davon ausgehen, dass das „andere Attest“ richtig ist und Sie keine Arbeit mehr mind. drei Stunden ausüben können, können Sie parallel natürlich gegen die Entscheidung der DRV angehen (Widerspruch/Klage).
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