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ATZ

von Susi26.01.2007 | 15:29
2012 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe Altersteilzeit zum 31.12.2006 vereinbart. Meine Frage: Wie ist die steuerliche Auswirkung der Aufstockungsbeträge während der ATZ und hat ggfs. dies eine Auswirkung nach Renteneintritt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Susi,

da es sich hier um ein Forum der Rentenversicherung handelt, kann und darf ich Fragen zum Steuerrecht nicht beantworten. Insoweit kann ich Sie nur an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein verweisen.

1 Antworten

Benediktam 27.01.2007 | 15:00
Hallo Susi, die steuerliche Belastungs sieht in etwa so aus, dass ein Durchschnittsverdiener/in am Ende eines Steuerjahres ca. 800 bis 1000 € Steuer nachzahlen muß. Die vom Finanzamt festgesetzte Lohn-oder Einkommensteuer hängt natürlich auch davon ab, was man an Werbungskosten und anderen steuerlich relevanten Freibeträgen geltend macht. Grundlage des Ganzen ist der sog. Progressionsvorbehalt. Zunächst verbleiben die Aufstockungsbeträge steuerlich unberücksichtigt; der Steuersatz, der sodann bei der Lohnsteuerbemessung zugrunde gelegt wird, rechnet aber diese wieder dem Einkommen hinzu.
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