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ATZ

von heinz S24.03.2007 | 18:33
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Betr.ATZ,öffentl.Dienst-Hessen. Bitte um Antwort auf meine Fragen. Warum dürfen Schwerbeh. ATZ nur bekommen, wenn Sie beim erstmöglichen Termin in Rente gehen. Bei meiner Person ist das so, 53j.-am31.12.09 56 j. alt, von 56-60u. 7mon, ATZ, dann in Rente mit 10.8%Abzug. Dieses System gibts nur in Hessen. Warum werden Schwerbeh. so gestellt das Sie bei ATZ immerAbzug haben? Die meisten Schwerbeh.bei schwerer Arbeit sind doch froh wenn sie in Rente gehen können. Bedanke mich für mögliche Antworten. heinz s

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie bereits von KSC geantwortet wurde, können die Optionen für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit vom Arbeitgeber bzw. Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung vorgegeben werden.

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AtG ist eine gesetzliche Voraussetzung für den Altersteilzeitvertrag lediglich, dass sich die Altersteilzeitarbeit "zumindest" auf die Zeit erstrecken muss, bis eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann. Ob es sich dabei um den frühestmöglichen Rentenbeginn handelt, ist bei der konkreten Ausgestaltung des Altersteilzeitvertrages mit dem Arbeitgeber ggf. nach den tariflichen Regelungen festzulegen.

1 Antworten

KSCam 25.03.2007 | 19:32
da ist weder ein Problem der Rentenversicherung noch des Altersteilzeitgesetzes. Das sind die Regelungen Ihres Arbeitgebers und der darf grundsätzlich mal entscheiden innerhalb welcher Grenzen er seinen Beschäftigten Altersteilzeit anbietet. Und wenn nach diesen "internen" Regelungen die AT mit dem frühesten Rentenbeginn endet, dann kann dieses Forum das nicht ändern. Sie müssen ja keinen AT Vertrag abschließen, wenn Sie das nicht wollen und können dann Ihr Arbeitsende und Ihren Rentenbeginn / Abschlag selbst bestimmen.
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