Ob die Altersteilzeit nach dem sog. kontinuierlichen Arbeistzeitmodell (z. B. Halbtagsbeschäftigung) in Anspruch genommen wird oder auf Phasen der Arbeitsleistung und Phasen der Freistellung verteilt wird (sog. Blockmodell), bleibt der Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber überlassen.
Wenn Sie mit 60 Jahren in Altersrente gehen wollen, kommt nur die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Betracht. Der Abschlag würde 10,8% betragen. Es muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50% vorliegen. Der Abschlag gilt für die gesamte Zeit des Rentenbezuges, auch für eine etwaige spätere Hinterbliebenenrente.