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ATZ

von Marianne28.09.2007 | 20:27
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2 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1954, habe mich zur ATZ angemeldet bis 62 Jahre voll arbeiten, dann halbe Zeit. Würde nun gerne doch das Blockmodell nehmen. Bis wann muss ich in der Firma Bescheid sagen wenn ich es anderst haben will und wieviele Abzüge habe ich dann ab 60 Jahren und sind diese Abzüge bis 65 oder dann für immer ? Danke

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob die Altersteilzeit nach dem sog. kontinuierlichen Arbeistzeitmodell (z. B. Halbtagsbeschäftigung) in Anspruch genommen wird oder auf Phasen der Arbeitsleistung und Phasen der Freistellung verteilt wird (sog. Blockmodell), bleibt der Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber überlassen.

Wenn Sie mit 60 Jahren in Altersrente gehen wollen, kommt nur die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Betracht. Der Abschlag würde 10,8% betragen. Es muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50% vorliegen. Der Abschlag gilt für die gesamte Zeit des Rentenbezuges, auch für eine etwaige spätere Hinterbliebenenrente.

1 Antworten

HLRT67am 01.10.2007 | 08:25
Ich gehe davon aus, daß Sie sich vor dem 31.12.2006 zur ATZ angemeldet haben (Vertrauensschutzregelung)und die Versicherungsjahre für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllen (35 Jahre). Dann können Sie frühestens mit 62 und 10,8 % Abschlag (hierzu später mehr) in Rente gehen. Wie sich dann ein Blockmodell gestaltet, d.h. wann Sie in die Freistellungsphase gehen können, hängt von Ihrem Arbeitgeber ab - bisher haben Sie ja drei Jahre insgesamt abgeschlossen und keine Rentenminderung;wenn er auf die drei Jahre als Blockmodell einsteigt, könnten Sie mit 59 die ATZ beginnen und wären nach eineinhalb Jahren in der Freistellung - aber bitte das mit dem Arbeitgeber klären. Die Abschläge gelten für die gesamte Rentenbezgsdauer, nicht nur bis 65 - ist eigentlich auch nachvollziehbar: Ich habe mit meinen Beiträgen einen Rentenanspruch ab dem 65. Lebensjahr angesammelt. Dieser Rentenanspruch basiert auf der Annahme eines "statistischen" Todeszeitpunkts, muß also x jahre reichen. Wenn ich nun drei Jahre früher in Rente gehe, muß der gleiche Haufen Geld x+3 Jahre reichen, also gibts jeden Monat weniger. Eine weitere Anmerkung: Der Abschlag basiert auf dem, was ich mir bis zum Renteneintritt (bspw. 62) an Rentenanspruch "erarbeitet" habe und mit 65 bekämme. Die beiträge zwischen 62 und 65, die bei einem Renteneintritt mit 65 auch noch zu weiteren Rentenansprüchen führen würden, fallen natürlich auch weg. Aber auch hier die alte Rechnung: Geld gegen Lebensqualität, Lebensjahre genießen etc.
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