Ich bin 07/1948 geboren und habe noch Ende 2003 eine ATZ-Vereinbarung abgeschlossen. Stimmt es, dass ich den Vertrauensschutz habe und mit 60 die Rente nach ATZ bekomme? Wie hoch ist mein Abschlag? 18% oder nur 9,3%, weil ja damals die Altersgrenze auf 63 angehoben wurde (bei meinem Jahrgang auf 62 und 7 Monate)?
Wenn alle anderen vers. rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können sie mit 60 Jahren und einem Abschlag von 18% in die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit gehen.
Muss nicht die Antwort von Tom berichtigt werden?.. Es handelt sich doch um die Rente mit 60 nach Altersteilzeit und NICHT nach Arbeitslosigkeit??
Gruß torimori
Die Altersrente nach § 237 SGB VI wird alternativ sowohl bei Arbeitslosigkeit als auch nach Altersteilzeitarbeit geleistet.
Sie heißt daher auch "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ODER nach Altersteilzeitarbeit".
Die sonstigen Zugangsvoraussetzungen wie Rentenbeginn, Abschlagsregelungen oder Versicherungsbelegung sind identisch.