Für Ihren Geburtsjahrgang besteht weiter die Möglichkeit die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit zu beanspruchen. D.h., Sie müssen die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt, 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn und mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeit absolviert haben. Dann können Sie mit 63, bei einem Abschlag von 7,2 %, die Rente beanspruchen. Insofern hat der Vertragsabschluss nach dem 31.12.2006 für Sie keine nachteiligen Auswirkungen. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.