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ATZ

von Hardy04.01.2007 | 15:43
2971 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Meine Person,Jahrgang 1949,05,09 ist im Aussendienst und möchte eine ATZ beantragen.Ist der 31.12.2006 der letzte Termin für die Beantragung beim Arbeitgeber bzw. ergeben sich nach dem 31.12.2006 dann Nachteile für mich? Laut meinem Arbeitgeber hat der Antrag nach dem 31.12.06 keinen Nachteil für mich. Vielen Dank für Beantwortung

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für Ihren Geburtsjahrgang besteht weiter die Möglichkeit die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit zu beanspruchen. D.h., Sie müssen die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt, 8 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn und mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeit absolviert haben. Dann können Sie mit 63, bei einem Abschlag von 7,2 %, die Rente beanspruchen. Insofern hat der Vertragsabschluss nach dem 31.12.2006 für Sie keine nachteiligen Auswirkungen. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ja, das ist möglich.

1 Antworten

Ralfonsoam 05.01.2007 | 07:07
Guten Tag Teilnehmer, kann eine ATZ auch auf 2,5 Jahre Arbeitsphase und 2,5 Jahre Freistellphase abgeschlossen werden? Danke
Deutsche Rentenversicherung
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