Eine Frage , besteht auch Anspruch bei Freistellungsphase ATZ vun Weihnachts - und Urlaubsgeld? Danke für Antwort
Hallo,
Ihre Frage hat leider nichts mit der gesetzlichen Rentenversicherung oder privaten Altersvorsorge zu tun.
Ob eine Anspruch besteht oder nicht, kann Ihnen nur ein Arbeitsrechtler wie Gewerkschaft, Betriebsrat sagen. Sofern beides nicht vorhanden, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Evtl. steht etwas auch im Tarifvertrag.
Aus Erfahrung kann ich unverbindlich sagen, dass es einige Firmen - zumindest anteilig - tun.
Das Regelarbeitsentgelt ist der regelmäßig zu zahlende, sozialversicherungspflichtige Bruttolohn für die Altersteilzeit, soweit er die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung nicht überschreitet. Entgeltbestandteile, die nicht laufend gezahlt werden, sind nicht berücksichtigungsfähig. Jahressonderzahlungen wie. z. B. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld fließen nicht in die Berechnung des Regelarbeitsentgelts. Ob ein Anspruch auf diese Sonderzahlungen auch während der Freistellungsphase der Altersteilzeitarbeit besteht, hängt also vom Tarifvertrag beziehungsweise dem individuellen Altersteilzeitvertrag ab.