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ATZ

von Marianne29.07.2008 | 13:43
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich, 56 arbeite für 30 Stunden als Erzieherin. Da mir keine Rente ab 60 mehr gewährt wird, erwäge ich in Altersteilzeit bis zum 63. Lebensjahr zu gehen.Ich bezweifle stark, dass ich bis 63 noch als Erzieherin arbeiten kann. Muss ich bei Altersteilzeit meine bisherige Arbeitszeit dann auf die Hälfte von 40 Arbeitsstunden oder von meinen derzeitig 30h/Woche reduzieren. Bei 15 h/ Woche käme ich auch mit dem Aufstockungebeiträgen nicht über die Runden.Oder gibt es eventuell noch eine andere Möglichkeit für mich?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

5
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie zum 63. LJ die Wartezeit von 35 Jahren rentenrechtlichen Zeiten haben, können Sie dann in Rente gehen, mit 9% Kürzung. Wie Sie diese Zeit abarbeiten und über die Runden kommen , können Sie nur mit Ihrem Arbeitgeber absprechen, da dies eine arbeitsrechtliche Frage ist.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wie Sie Ihre ATZ aufteilen und wann beginnen, kann nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber passieren.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

JA! Wenn der Arbeitgeber mitspielt!

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Das ist falsch! Die ATZ fällt nicht weg, sondern nur die Bezuschussung durch die AfA für den Arbeitgeber! Deshalb sollte "Marianne" sich an Ihren AG halten.

Moderation · 5Ihre Vorsorge

Soory, nehme alles zurück und......:)

5 Antworten

Marianneam 29.07.2008 | 14:15
Muss ich den Altersteilzeitvertrag bis Ende nächsten Jahres bis zu frühstmöglichen Beginn der Rente (also ab 63) abschließen und dann über 15h pro Woche?
Marianneam 29.07.2008 | 14:23
D.h., ich könnte theoretisch nächstes jahr vereinbaren erst 2010 mit der Alterszeilzeit zu beginnen?(aber dann über einen Zeitraum bis Rentenbeginn)
Bedenkenam 29.07.2008 | 14:37
Hallo Marianne, die geförderte Altersteilzeit sollte bis Dez 2009 angetreten sein, da sie am 31.12.2009 wegfällt. Ob es ab Jan. 2010 noch Altersteilzeit gibt, muss man abwarten.
Bedenkenam 30.07.2008 | 07:52
Hallo Experte, bitte richtig lesen. Ich habe geschrieben, die geförderte ATZ fällt weg.Ansonsten richtig, AG fragen. Mfg
Happyam 30.07.2008 | 10:02
nee, ihre Antwort ist nicht eindeutig! Die geförderte ATZ fällt zwar weg (aber auch hier wird ja noch weiter spekuliert). Sie haben geschrieben, die Altersteilzeit fällt weg und da hat der Experte Recht. Diese Aussage ist falsch. Also bitte richtig schreiben und nicht maßregeln!!! und @Marianne, für Sie bedeutet das eigentlich nur, wenn Ihr AG "mitspielt", kann es in völlig wurscht sein, wann die ATZ beginnt, da der Arbeitgeber die Kosten trägt. So oder so, mit oder ohne Förderleistungen durch die AfA! Daher wird es in der Regel so sein, dass die wenigsten AG ein Interesse daran haben, die ATZ nach dem 31.12.2009 "beginnen" zu lassen. Der Vertrag kann natürlich heute schon unterschrieben werden, auch wenn die ATZ erst in ferner Zukunft beginnt. Vorher sollten Sie sich jedoch mal in einer Beratungsstelle der DRV erkundigen, wie sich die ATZ auf ihre Rente auswirkt. Es sind zwar keine "großen Verluste", aber auch das ist wichtig zu wissen bevor Sie unterschreiben! MfG Happy
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