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ATZ

von Heidi07.09.2008 | 17:44
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4 Antworten

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Betr. ATZ ab 55 J. öffentl.-Dienst-Arbeiterin. Wollte von 55 j. -61j. 6 J. ATZ Blockmodel -Antrag stellen. Schwerbeh. Jahrgang 53 , dann mit Abschlag in Rente.Arbeitgeber genehmigt nur 8 J. 55-63 j. dann rente ohne Abschlag. Welchen Grund kann der Arbeitgeber haben ? Oder ist das Gesetz? Danke für info.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.09.2008 | 15:17

Für einen Rentenanspruch ist die Dauer der ATZ unerheblich, da für Ihren Jahrgang ein Anspruch auf Altersrente nach ATZ nicht mehr besteht. Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht, wenn Sie mindestens 50% Schwerbehinderung haben und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Ist der ATZ-Vertrag vor dem 01.01.2007 vereinbart worden, ist die Altersrente mit 63. Jahren abschlagsfrei.

3 Antworten

Schadeam 07.09.2008 | 19:56
das sollten Sie die Personalabteilung fragen, verboten wäre "Ihre Lösung" m.E. nicht. Aber wo ist das Problem? Bei Ihrer Lösung müssen Sie noch 3 Jahre arbeiten, haben als schwerbehinderte Rentnerin noch 7,2% Abschlag. Bei der Variante des AG arbeiten Sie noch 4 Jahre, und haben bei der Rente zeitlebens keinen Abschlag (vorausgesetzt Sie haben 35 Rentenjahre). Viele Arbeitnehmer würden sich freuen, wenn Ihnen der AG 8 Jahre AT anbietet.
Happyam 08.09.2008 | 13:10
Gesetzlich vorgeschrieben sind lediglich 24 Monate. Es kann aber sein, dass dem Arbeitgeber durch tarifvertragliche Regelungen vorgeschrieben wird, dass die ATZ insgesamt über 6 Jahre gehen muss. Aber mit einem Rentenbeginn zum 63.Lj. haben Sie fast keinen Abschlag mehr auf der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Da Sie Jahrgang 53 sind, müssen Sie die 'neuen' Altersgrenzen, nach dem Altersgrenzenanpassungsgesetz beachten. In welchem Monat sind Sie geboren?
Heidiam 08.09.2008 | 19:23
Zur Antwort vom Experten. Arbeite seit meinem 14 Lebensjahr ohne Fehlzeit. Mein Jahrgahg 53 kann selbstverständlich nach ATZ ,mit und ohne Abschlag in Rente. Wenn die ATZ geht bis 63j. u. 7 mon. Schwerbeh. dann ohne Abschlag in Rente. Ab Jahrgang 55 geht nichts mehr.
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