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ATZ

von MAWI13.01.2007 | 16:20
2442 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin 1954 geboren und im öffentlichen Dienst angestellt. Es gibt eine ATZ-Regelung bis Ende 2009. Die längste Laufzeit der ATZ beträgt max. 10 Jahre vom Renteneinstiegsdatum zurückgerechnet. Ich habe deshalb in 12-2006 einen Antrag auf ATZ gestellt für 9-2009. Über den Antrag wurde nicht entschieden, weil Zitat:"Ich bin nicht im Stande, über Ihren Antrag zu entscheiden und bitte Sie, ...ein halbes Jahr vor dem gewünschten Termin einen Antrag zu stellen" Ist damit meine Chance auf eine ATZ dahin, weil ja ab 2007 das Renteeinstiegsalter später ist. Vom Einstiegsdatum zurückgerechnet fiele ich nicht mehr in den erforderlichen Zeitraum bis Ende 2009!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.01.2007 | 09:39

Sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, haben Sie nach dem bisherigen Gesetzentwurf trotz des versäumten Stichtages auch weiterhin die Möglichkeit mit 65 die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen. Hier müssten Sie dann ggf. mit einem Abschlag von 2,4% rechnen. Zur Klärung, für welche Rente Sie die Anspruchsvoraussetzungen zu welchem Termin erfüllen, wenden Sie sich bitte an eine Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

1 Antworten

KSCam 13.01.2007 | 20:21
wenn Ihr AG nicht will, bzw. erst 6 Monate vor einem möglichen Beginn der AT darüber nachzudenken bereit ist, dann können Sie erst 6 Monate bevor Sie 55 einen Antrag stellen. Aber verloren ist noch gar nichts. Sie könnten ja nach wie vor beginnend 2009 von 55 bis 65 10 Jahre AT (oder bis 63 8 Jahre) vereinbaren. Nach der neu zu erwartenden Regelung hätten Sie dann halt mit 65 statt bislang 0% eben 2,4% Abschlag.
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